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Aberkennung Gremiensemester wegen mangelnder Mitwirkung für stimmberechtigte Mitglieder der Legislatur 2013

2013-19-XXX: Aberkennung des Anspruches auf Gremiensemester wegen mangelnder Mitwirkung für stimmberechtigte Mitglieder der Legislatur 2013

Antrag

AntragstellerIn

Fachschaftsrat Elekrtotechnik

Antragsdatum

07.12.2013

Antragstext

Der StuRa möge beschließen nur stimmberechtigten StuRa-Mitgliedern mit einer Mitwirkung ab 60% das Gremiensemester anzuerkennen. Eine 100% Mitwirkung erstreckt sich über die Teilnahme an den Sitzungen des StuRa der Legislatur. Exekutive Mitwirkung kann dem Fehlen in Sitzungen des StuRa gegengerechnet werden.

Begründung zum Antrag

Die Studienzeit von einem oder mehreren Semester, welche nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, ist eine Ausgleich für geleistete Gremienarbeit. Durch fehlende Mitwirkung ist kein Defizit im Studium entstanden, daher sollte auch kein Ausgleich gewährt werden. Für Änderungsanträge des Antrags sind wir offen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Sprecher bzw. die Sprecherinnen a.D. mögen dies für Ihre Amtszeit entscheiden und dies dann Frau Blauhut melden.

Anlagen

Verweis auf § 53 Abs. 3 SächsHSFG

Gemäß § 53 Abs. 3 SächsHSFG sei die Mitwirkung die Pflicht der Mitglieder.

§ 53 Abs. 3 SächsHSFG: "Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule ist Recht und Pflicht aller Mitglieder."

Änderungsantrag

Bekanntgabe der mangelnden Vertretung

Ergänze den Antragstext durch

Ein Bekanntgabe der Gewählten, die ihren Anspruch wegen mangelnder Mitwirkung, aberkannt bekommen ist gewünscht. Dabei kann auch benannt gegeben werden, welchen Fachschaftsrat die Gewählten vertreten (sollten).

.

Abstimmung

Behandlung

19. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 12

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.12.2013 21:43
Kann bitte 'Frau Blauhut' sinnvoll ersetzt werden? 'der Stelle für Gremienbetreuung des Rektorates' wäre ein Verbesserungsvorschlag meinerseits.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.12.2013 21:46
Als Aktiver der ABV habe ich den Verweis (Rezitieren) von § 53 SächsHSFG aus dem Antragstext selbst entfernt und der Anlage hinzugefügt.
Ich hoffe das ist i.O.. Anderenfalls würde ich das auch wider zurück verschieben.
Denis Seestern-Pauly
Denis Seestern-Pauly sagt
11.12.2013 15:46
Ich glaube, ihr lehnt Euch weit heraus, für solch Anträge solltet Ihr erst Rücksprache mit der Kanzlerin in Erwägung ziehen.

In meiner Amtszeit, hatte ich dies damals getan und einen inoffziellen Deal mit Ihr abgeschlossen, dass Sie die Aberkennung für die Gremienzeit unterstützt.

Besten Gruß, Denis ;-)