Verfassungsbeschwerde gegen Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes
2012-20-05: Verfassungsbeschwerde gegen Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, sich an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des SächsHSG anzuschließen oder eine eigene Beschwerde beim sächsischen Verfasssungsgerichtshof einzureichen. Über das geeignete Verfahren entscheiden die Sprecherinnen und Sprecher.
Für das Verfahren werden bis zu 5.000 Euro bereitgestellt. Wenn sich der StuRa einem Verfahren anschließt, beteiligt sich der StuRa im Verhältnis der Anzahl der vertretenen Studierenden, jedoch bis zu einer Maximalhöhe von 5.000 Euro.
Abstimmung
Behandlung
Ergebnis
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 1 angenommen
Beschluss
siehe Antrag