Rückerstattung der Säumnisgebühr und Kosten für Ersatzanschaffung zu für den StuRa geliehene Bücher
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Kosten für die Säumnisgebühren (15€) für privat entliehene Bücher für den StuRa (Referat Qualitätsmanagement + Referat Studium) und die Neuanschaffung eines nicht mehr auffindbaren Buches (24,90€), der Entleiherin zu übernehmen. In Summe handelt es sich um 39,90€.
Begründung
Es sollte keinem Studierenden ein finanzieller Nachteil durch die Verfügungstellung von Büchern für den StuRa durch dessen Säumigkeit entstehen.
Abstimmung
Behandlung
20. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 14
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 12
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSGErgebnis
keine gegenrede
angenommen
Beschluss
siehe Antrag