festes Sitzungsende 2012
Antrag
Antragsdatum
13.04.2012
Antragstext
Der StuRa möge beschließen das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken. Auf Geschäftsordnungsantrag kann das Sitzungsende im Ausnahmefall einmalig um eine Stunde verlängert werden. Nicht behandelte TOPs sind zu Beginn der kommenden Sitzung bevorzugt zu behandeln.
Die Sitzungsleitung hat die zügige Behandlung aller TOPs zu gewährleisten. Insbesondere ist für die Vorstellung von ITOPs genügend Zeit einzuplanen.
Begründung zum Antrag
- Die meisten der an der Sitzung teilnehmenden Personen verlassen die Sitzung vor 22:00 Uhr.
- Eine Begrenzung der Sitzungszeit führt zu einem pünktlicheren Beginn der Sitzung und zu einer effizienteren Ausnutzung der Zeit.
- Durch die Kürze sind die stimmberechtigten Mitglieder eher angehalten, die Anträge vorher anzusehen und sich eine Meinung dazu zu bilden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
ITOPs die der reinen Information dienen, können auch schriftlich eingereicht werden und nur bei Diskussionsbedarf zusätzlich in der Sitzung behandelt werden.
Änderungsanträge
Änderungsantrag 1
Ersetze im Antragstext in Satz 2 "Geschäftsordnungsantrag" "Antrag zur Sitzung"!
Der StuRa hat, meinem Kenntnisstand nach, keine (eigene) Geschäftsordnung.
Änderungsantrag 2
Streiche im Antragstext in Satz 2 "einmalig"!
Änderungsantrag 3
Ersetze im Antragstext in Satz 1 "das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken." durch "die Sitzungen des StuRa 2012 sollen nicht über 21.00 Uhr ausgedehnt werden."!
Das ist eine Anlehnung an § 79 Abs. 1 Satz 2 GO des 5. SLT. Das macht auch i.V.m. § 101 Abs. 3 GO des 5. SLT Sinn.
Ferner sollte die Aufhebung von Sitzungen im Falle der Beschlussunfähigkeit, wie etwa in § 80 Abs. 3 Satz 1 die Rede ist, Anwendung finden können! Praktisch könnte die Sitzung ''einfach'' unter Benennung der Tagesordnungspunkte, die daher nicht befasste werden können, geschlossen werden. Mutmaßlich könnte das bei ''sportlicher'' Auslegung das auch aus § 54 Abs. 1 Satz 2 und 3interpretiert werden, oder?
Abstimmung
Behandlung
10. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
11. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
12. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
Ergebnis
Ja | 1 |
---|---|
Nein | 5 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa möge beschließen das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken. Auf Antrag zur Sitzung kann das Sitzungsende im Ausnahmefall einmalig um eine Stunde verlängert werden. Nicht behandelte TOPs sind zu Beginn der kommenden Sitzung bevorzugt zu behandeln.
Wenn dem Antrag des 14-tägigem Sitznugsturnus zugestimmt wird, werden die Stimmberechigten schon entlastet und müssen nur noch aller 2 Wochen vorbereitet zu Sitzungen erscheinen. Das Problem ist ja generell, dass wir nicht becshlussfähig sind, bzw. die Leute teilweise unvorbereitet kommen und somit die Sitzungen in die Länge gezogen werden. Wenn sich dies ändert, bräuchten wir kein festes Sitzungsende, da wir zeitig fertig werden. Ein weiteres Problem stellt dieser Antrag dar, da nur nach positiver Abstimmung die Sitzung verlängert werden kann. Somit haben motivierte und engagierte Menschen keine Möglichkeit die Sitzung fortzuführen, nur weil andere schon eher gehen wollen.