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festes Sitzungsende 2012

2012-082: Festes Sitzungsende für Sitzungen des StuRa 2012

Antrag

Antragsdatum

13.04.2012

Antragstext

Der StuRa möge beschließen das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken. Auf Geschäftsordnungsantrag kann das Sitzungsende im Ausnahmefall einmalig um eine Stunde verlängert werden. Nicht behandelte TOPs sind zu Beginn der kommenden Sitzung bevorzugt zu behandeln.

Die Sitzungsleitung hat die zügige Behandlung aller TOPs zu gewährleisten. Insbesondere ist für die Vorstellung von ITOPs genügend Zeit einzuplanen.

Begründung zum Antrag

  1. Die meisten der an der Sitzung teilnehmenden Personen verlassen die Sitzung vor 22:00 Uhr.
  2. Eine Begrenzung der Sitzungszeit führt zu einem pünktlicheren Beginn der Sitzung und zu einer effizienteren Ausnutzung der Zeit.
  3. Durch die Kürze sind die stimmberechtigten Mitglieder eher angehalten, die Anträge vorher anzusehen und sich eine Meinung dazu zu bilden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

ITOPs die der reinen Information dienen, können auch schriftlich eingereicht werden und nur bei Diskussionsbedarf zusätzlich in der Sitzung behandelt werden.

Änderungsanträge

Änderungsantrag 1

Ersetze im Antragstext in Satz 2 "Geschäftsordnungsantrag" "Antrag zur Sitzung"!

Der StuRa hat, meinem Kenntnisstand nach, keine (eigene) Geschäftsordnung.

Änderungsantrag 2

Streiche im Antragstext in Satz 2 "einmalig"!

Änderungsantrag 3

Ersetze im Antragstext in Satz 1 "das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken." durch "die Sitzungen des StuRa 2012 sollen nicht über 21.00 Uhr ausgedehnt werden."!

Das ist eine Anlehnung an § 79 Abs. 1 Satz 2 GO des 5. SLT. Das macht auch i.V.m. § 101 Abs. 3 GO des 5. SLT Sinn.

Ferner sollte die Aufhebung von Sitzungen im Falle der Beschlussunfähigkeit, wie etwa in § 80 Abs. 3 Satz 1 die Rede ist, Anwendung finden können! Praktisch könnte die Sitzung ''einfach'' unter Benennung der Tagesordnungspunkte, die daher nicht befasste werden können, geschlossen werden. Mutmaßlich könnte das bei ''sportlicher'' Auslegung das auch aus § 54 Abs. 1 Satz 2 und 3interpretiert werden, oder?

Abstimmung

Behandlung

10. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

11. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

12. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

Ergebnis

Ja 1
Nein 5
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa möge beschließen das Sitzungsende für die Legislatur 2012 auf 22:00 Uhr zu beschränken. Auf Antrag zur Sitzung kann das Sitzungsende im Ausnahmefall einmalig um eine Stunde verlängert werden. Nicht behandelte TOPs sind zu Beginn der kommenden Sitzung bevorzugt zu behandeln.

Artikelaktionen

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Elisa Löwe
Elisa Löwe sagt
16.04.2012 19:24
Problematisch hierbei ist, dass nicht genügend Zeit für wichtige Themen aufgewendet wird und Entscheidungen ohne vorherige Debatte getroffen werden. Dies ist nicht im Sinne der Studierenden. Unabhängig von Beschlüssen, die zur Not per Sprecherbeschluss gefällt werden können, ist dies mit InfoTOPs anders. Da hier die Stimmberechtigten über wichtige Dinge informiert werden und besprochen wird, wie damit verfahren wird und wer sich darum kümmert sind dies Dinge, die nicht einfach per Mail klärbar sind und somit essentiell wichtig sind.
Wenn dem Antrag des 14-tägigem Sitznugsturnus zugestimmt wird, werden die Stimmberechigten schon entlastet und müssen nur noch aller 2 Wochen vorbereitet zu Sitzungen erscheinen. Das Problem ist ja generell, dass wir nicht becshlussfähig sind, bzw. die Leute teilweise unvorbereitet kommen und somit die Sitzungen in die Länge gezogen werden. Wenn sich dies ändert, bräuchten wir kein festes Sitzungsende, da wir zeitig fertig werden. Ein weiteres Problem stellt dieser Antrag dar, da nur nach positiver Abstimmung die Sitzung verlängert werden kann. Somit haben motivierte und engagierte Menschen keine Möglichkeit die Sitzung fortzuführen, nur weil andere schon eher gehen wollen.
(Z) Ulrike Gabriele Kendschek
(Z) Ulrike Gabriele Kendschek sagt
16.04.2012 21:04
Bei dem Umfang an Anträgen die zur Zeit auftauchen, wäre eine 14-täge Sitzungszeit auch nicht entlastend - meiner Meinung nach.
Vielleicht sollte man auch über eine Vorverlegung der Sitzungszeit diskutieren?
Elisa Löwe
Elisa Löwe sagt
17.04.2012 18:02
Eine Vorverlegung wäre auch eine gute Überlegung^^
Patrick Pietsch
Patrick Pietsch sagt
17.04.2012 15:26
wenn die lieben Leute sich auf die Sitzung vorbereiten u ALLE wenigstens sich mal die TOPS anschauen/querlesen, würde es zeitl. einiges entlasten
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 01:58
Das Anliegen ist klar!
Die gezielte Verknappung löst aber nicht die in der Begründung aufgeführten Probleme.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 01:58
zu Nummer 1 [[1. Die meisten der an der Sitzung teilnehmenden Personen verlassen die Sitzung vor 22:00 Uhr.]]) Was ist wenn, "Die meisten der an der Sitzung teilnehmenden Personen" "die Sitzung" künftig nun "vor" 21:00 Uhr "verlassen"? Hierbei handelt es sich um ein kulturelles Problem. Wäre dem nicht so, würden diejenigen, die die Sitzung verlassen, für zusätzliche Sitzungen plädieren können.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 01:58
zu Nummer 2 [[Eine Begrenzung der Sitzungszeit führt zu einem pünktlicheren Beginn der Sitzung und zu einer effizienteren Ausnutzung der Zeit.]]) Das ist ein organisatorisches ''Problem'' der (''festen'') Sitzungsleitung. Im Übrigen erachte ich es als Spekulation, dass bei Festlegung für das zeitliche Ende einer Sitzung der Beginn ''gesteuert'' werden kann. Hierbei handelt es sich um ein kulturelles Problem.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 02:01
zu Nummer 3 [[3. Durch die Kürze sind die stimmberechtigten Mitglieder eher angehalten, die Anträge vorher anzusehen und sich eine Meinung dazu zu bilden.]]) Welch hoffnungsvolles Argument! Im Übrigen erachte ich auch das als Spekulation. Hierbei handelt es sich um ein kulturelles Problem.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 02:09
Eher wäre die Begründung nachvollziehbar, dass der StuRa (durch Beschlüsse) delegieren soll! Es macht keinen Sinn, dass der StuRa über spezifische Details (aka "jeden kleinen Scheiß") entscheidet. Das bedeutet aber auch, dass der StuRa (als Legislative) sich Gedanken macht, welche Entscheidungen er aus der Hand gibt. Alles entscheiden wollen(und in großer Runde von bedingt Sachkundigen diskutieren lassen), aber nur ''kurz'' tagen wollen: Das funktioniert nicht!
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 04:30
Eine Geschäftsordnung für den StuRa (und für die Studentinnen- und Studentenschaft) wäre doch "nett"! :-D
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
19.04.2012 06:03
Im Übrigen plädiere ich dafür, dass er Titel von "festes Sitzungsende" in "ordentliches Sitzungsende" angepasst wird.