Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2012 / 1. Sitzung StuRa 2012 / Anträge / Haftung Megafone

Haftung Megafone

2012-ABV: Haftung zur Nutzung von Megafonen des StuRa

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass bei Verlust oder Beschädigung von Megafonen der letzte Nutzer zur Rechenschaft gezogen wird und dafür haftet.

Begründung

Ein Megafon kostet ca. 100,00 EUR. Aufgrund des Beschaffungswertes soll jeder Nutzer dazu verpflichtet werden, für Verlust oder Beschädigung zu haften.

Während der letzten Demonstrationen sollen schon Megafone abhanden gekommen sein. Aktuell ist ein vorhandenes Megafon defekt. Aus diesem Grund muss dafür Sorge getragen werden, dass jeder Benutzer darüber informiert wird, dass er

  1. für die Megafone verantwortlich ist und
  2. für Verlust, Beschädigung haftet

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Es wird eine Liste erstellt, in der jeder Nutzer (inkl. Ausleihdatum, Dauer, etc.) eingetragen wird. Bei Feststellung von Defekten, Verlust, etc. wird der letzte Nutzer zur Rechenschaft gezogen. Im Allgemeinen kann hierzu dann die Haftpflichtversicherung des letzten Nutzers geltend gemacht werden, damit der StuRa im Falle eines Defektes oder Verlustes eine Entschädigung bekommt.

Abstimmung

Behandlung

1. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 9
vertagt

2. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 11
wird nicht behandelt

Artikelaktionen

Versenden
Drucken