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Anfrage beim SMWK bezüglich des Vorbereitungskurses Mathematik

 

Antrag:

Titel:
xxx
Person:
Paul Riegel
Datum:
xx-xx-xx
letzte Änderungen des Antrages:
xx-xx-xx

Antragstext:

Sehr geehrter Herr Faller,

es wurde dieses Jahr erstmalig an unserer HTW Dresden ein 'Vorbereitungskurs für Mathematik' angeboten. Dieser richtete sich an alle Studierenden, die ihr Studium an unserer HTW Dresden im ersten Fachsemester aufnahmen. Der StuRa erhielt erst nach der Durchführung des Kurses durch Gespräche mit den neuen Studierenden davon Kenntnis.
Es war die Rede von der Erhebung von Studiengebühren in Höhe von 200 € und einem speziellen Auswahlverfahren, was bei uns für zusätzliche Verwunderung sorgte.

Als Mitglieder des Senates zur Vertretung der Studentinnen und Studenten fragten wir bei der vergangenen Sitzung unter Verschiedenes dazu den Rektor. Seiner Aussage nach handelt es sich zwar um Gebühren, aber nicht um Studiengebühren, da die Teilnehmenden keine Studierenden gewesen wären.
Dazu ergeben sich nun für uns folgende Fragen:

  1. Ist es zulässig, neue Studierende erst ab dem ersten Tag des zweiten Monats des Semesters zu immatrikulieren?
    • Das Wintersemester (an Fachhochschulen) beginnt in Sachsen mit Beginn September.
    • Scheinbar werden zugelassene Bewerberinnen und Bewerber erst zum Beginn Oktober zu Studierenden der Hochschule. Dies ist die Aussage des Rektors und so weisen es die regulären Immatrikulationsbescheinigungen aus.
    • Den versendeten Immatrikulationsunterlagen wird das Angebot zu diesem Kurs der Hochschule beigefügt.
  2. Können von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die keine Mitglieder der Hochschule sind, Gebühren unabhängig der Gebührenordnung der Hochschule erhoben werden?
    • Wir konnten in der Gebührenordnung der Hochschule keine Reglung entnehmen, die eine Grundlage zur Erhebung darstellt.
  3. Sind die erhoben und eingezogen Gebühren rechtmäßig?
    • Siehe 1.: Für einen im September stattfindenden "Kurs" wurden Gebühren erhoben, obwohl den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zulassungsbescheid für ihr Studium an einer sächsischen Fachhochschule im gleichen Semester zugegangen ist.
    • Siehe 2.: Die Gebühren scheinen in der Ordnung keine Grundlage zu haben.
  4. In welcher Form ist dagegen vorzugehen?
    • In welcher Form ist das SMWK hinsichtlich seiner Rechtsaufsicht zu informieren, in sofern das mit dieser Meldung noch nicht geschehen sein sollte.

Des Weiteren wurde eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern vorgenommen.
Auch dazu ergeben sich bei uns Fragen:
  1. Kann das Rektorat oder ein Dekanat selbstständig Veranstaltungen, beispielsweise das Angebot eines Kurses, allein festlegen?
    • Mindestens der Senat hatte keine Kenntnis über die Einführung eines Angebotes 'Vorbereitungskurs für Mathematik'.
  2. Kann das Rektorat oder ein Dekanat selbstständig Kapazitäten für derartige Veranstaltungen festlegen?
  3. Kann das Rektorat oder ein Dekanat selbstständig das Auswahlverfahren mit entsprechenden Kriterien für Bewerberinnen und Bewerber festlegen?
    • Wir konnten der Auswahlordnung der Hochschule keine Reglung entnehmen, die eine Grundlage zur Auswahl darstellt.
  4. Ist das angewendete Auswahlverfahren rechtmäßig?
    • Siehe 1.
    • Siehe 2.
    • Siehe 3.
  5. In welcher Form ist dagegen vorzugehen?
    • In welcher Form ist das SMWK hinsichtlich seiner Rechtsaufsicht zu informieren, in sofern das mit dieser Meldung noch nicht geschehen sein sollte.

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, dass Sie die Fragen erhalten haben. Sollten noch weitere Schritte zur Auslösung eines Vorganges in Ihrem Haus notwendig sein, so teilen Sie uns das mit. Dies werden wir dann unverzüglich einleiten.

Im Übrigen wären wir auch noch an
  • der Darstellung des Verfahrens zur Erstellung einer Kalkulation für die Erhebung von Gebühren durch die Hochschule,
  • einer Klarstellung zur Zulässigkeit des Vertriebes von Literatur als Teil der Leistung für erhobene Gebühren bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie
  • einer Klarstellung zur Zulässigkeit der Beschäftigung ehemaliger Lehrender zum Erhalt von Honoraren unter Betrachtung der Schaffung von Angeboten durch das Rektorat oder ein Dekanat ohne Anzeige bei anderen Organen der Hochschule
interessiert. Diese Punkte möchten wir aber gern vorerst zu Gunsten der oben gestellten Fragen zurückstellen. Sollten Sie jedoch dazu gleich Informationen und Antworten parat haben, freuen wir uns über diese.

Für eine mögliche klarere Darstellung und als Zuarbeit an Sie, sende ich Ihnen als Verweise
  • Protokollentwurf der Sitzung am 02.11.2010 [1]
  • Gebührenordnung der HTW Dresden [2]
  • Auswahlordnung der HTW Dresden [3]
  • Immatrikulationsordnung der HTW Dresden [4]

Für Rückfragen stehen Ihnen mindestens der StuRa und Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen und Studenten im Senat zur Verfügung.

Abschließend sei noch angemerkt, dass wir Sie, bedingt durch die gelebte Kultur an unserer Hochschule, um eine vertrauliche Behandlung des gesamten Gegenstandes bitten dürfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung verbunden
mit besten Grüßen

[1] http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Intranet/Senat_Erweiterter_Senat/Senat123-1.pdf
[2] http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Gebuehrenordnung.pdf
[3] http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Auswahlordnung.pdf
[4] http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Immatrikulationsordnung.pdf

 

Begründung zum Antrag:

begründet

Vorschlag zum weiteren Verfahren:

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