Rechte der Delegation 49. fzs MV
Bestimmung der Rechte für die Delegation der Vertretung (des StuRa (HTW Dresden)) zur 49. (außerordentlichen) Mitgliederersammlung des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs)
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende Regelung für die Vertetung beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 46. Mitgliederversammlung zu treffen:
Während der MV kann die Delegation:
- über ordnungsgemäße Anträge selbst entscheiden.
- Es gilt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegationsmitglieder, bei Stimmengleichheit wird mit Enthaltung gestimmt.
- über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden, sowie eigene Anträge stellen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- Anträge für andere Vertretungen einbringen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
Begründung zum Antrag
Der fzs ist die Bundesweite Vertretung der Verfassten Studierendenschaften. Der StuRa sollte als Mitglied sein Stimmrecht zu dieser Mitgliederversammlung wahrnehmen.
Abstimmung
Behandlung
Ergebnis
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name