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Rechte der Delegation 49. fzs MV

Bestimmung der Rechte für die Delegation der Vertretung (des StuRa (HTW Dresden)) zur 49. (außerordentlichen) Mitgliederersammlung des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs)

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Regelung für die Vertetung beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 46. Mitgliederversammlung zu treffen:

Während der MV kann die Delegation:

  • über ordnungsgemäße Anträge selbst entscheiden.
    • Es gilt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegationsmitglieder, bei Stimmengleichheit wird mit Enthaltung gestimmt.
  • über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden, sowie eigene Anträge stellen.
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
  • Anträge für andere Vertretungen einbringen.
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.

 

Begründung zum Antrag

Der fzs ist die Bundesweite Vertretung der Verfassten Studierendenschaften. Der StuRa sollte als Mitglied sein Stimmrecht zu dieser Mitgliederversammlung wahrnehmen.

Abstimmung

Behandlung

 

Ergebnis

 

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung

Sitzungsleitung (oder andere Funktion)

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