Das Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz) wird wegen Dringlichkeit sofort ausgefertigt. Die Koalitionsfraktionen betonen, dass Studierenden wegen dem Umstand der Pandemie schon seit dem Sommersemester 2020, auch insbesondere zu BAföG und Prüfungsfristen, kein Nachteil entstehen darf.
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