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Der Sächsische Landtag beschließt Bildungsstärkungsgesetz, um Studentinnen alle Nachteile beim Studium während der Pademie auszugleichen

Das Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz) wird wegen Dringlichkeit sofort ausgefertigt. Die Koalitionsfraktionen betonen, dass Studierenden wegen dem Umstand der Pandemie schon seit dem Sommersemester 2020, auch insbesondere zu BAföG und Prüfungsfristen, kein Nachteil entstehen darf.

 

Am vergangenen Mittwoch beschloss der sächsische Landtag, in individuelle Regelstudienzeit Corona-bedingt um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuellen Wintersemesters 2020/21 zu verlängern, sodass Studierenden keine Nachteile in Bezug auf unterschiedliche Fristen entstehen.

Liebe Hochschulleitung, bitte hören Sie sich die Redebeiträge der Regierungsfraktionen an, sodass Sie den Willen des Gesetzgebers Sächsischer Landtag zur Kenntnis nehmen und handeln Sie an unserer Hochschule danach.

Rechtssicherheit für Studierende bei der Verlängerung der Regelstudienzeit (Landtag beschließt Bildungsstärkungsgesetz und novelliert Hochschulfreiheitsgesetz)

 

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