Protokoll 6. Sitzung Wahlausschuss 2015
Datum | 30.06.2015 (18:00 - 19:00) |
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Ort | Z123 |
Sitzungsleitung | Luise Heidekrüger |
Protokollerstellung | André Günther |
Teilnehmende
Anwesende
stimmberechtigte Mitglieder
Luise Heidekrüger
weitere beratende Mitglieder der studentischen Organe
Gäste
Abwesende
entschuldigte stimmberechtigte Mitglieder
unentschuldigt stimmberechtigte Mitglieder
Beratung
Rücktritt nach der Wahl zum StuRa
Es liegt der schriftliche Rücktritt von Philipp Kaiser als stimmberechtigtes Mitglied des StuRa 2015 zum 01.08.2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.
Luise stellt den Antrag:
Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Philipp Kaiser ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.
Dazu gibt es keine Gegenrede.
Damit ist der Antrag angenommen.
Es ist Ersatz vorhanden.
Frank Hirsch rückt nach, wurde informiert und nimmt die Wahl an.
Es liegt der schriftliche Rücktritt von Albrecht Heda und Tim Draschner als stimmberechtigtes Mitglied des FSR WiWi 2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.
Luise stellt den Antrag:
Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Albrecht Heda und Tim Draschner ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.
Dazu gibt es keine Gegenrede.
Damit ist der Antrag angenommen.
Es ist kein Ersatz vorhanden.
Es liegt der schriftliche Rücktritt von Christoph Korb als stimmberechtigtes Mitglied des FSR WiWi 2015 zum 01.09.2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.
Luise stellt den Antrag:
Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Christoph Korb ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.
Dazu gibt es keine Gegenrede.
Damit ist der Antrag angenommen.
Es ist kein Ersatz vorhanden.
Luise wird den Beschluss gemäß der Wahlordnung bekanntgeben und das darauf folgende Verfahren durchführen.