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Protokoll 6. Sitzung Wahlausschuss 2015

Protokoll der 6. Sitzung des Wahlausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft 2015

 

 

Teilnehmende

Anwesende

stimmberechtigte Mitglieder

Luise Heidekrüger

weitere beratende Mitglieder der studentischen Organe

 

Gäste

 

Abwesende

entschuldigte stimmberechtigte Mitglieder

 

unentschuldigt stimmberechtigte Mitglieder

 

Beratung

 

Rücktritt nach der Wahl zum StuRa

 

Es liegt der schriftliche Rücktritt von Philipp Kaiser als stimmberechtigtes Mitglied des StuRa 2015 zum 01.08.2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.

Luise stellt den Antrag:

Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Philipp Kaiser ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.

Dazu gibt es keine Gegenrede.

Damit ist der Antrag angenommen.

Es ist Ersatz vorhanden.

Frank Hirsch rückt nach, wurde informiert und nimmt die Wahl an.

Es liegt der schriftliche Rücktritt von Albrecht Heda und Tim Draschner als stimmberechtigtes Mitglied des FSR WiWi 2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.

Luise stellt den Antrag:

Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Albrecht Heda und Tim Draschner ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.

Dazu gibt es keine Gegenrede.

Damit ist der Antrag angenommen.

Es ist kein Ersatz vorhanden.

Es liegt der schriftliche Rücktritt von Christoph Korb als stimmberechtigtes Mitglied des FSR WiWi 2015 zum 01.09.2015 vor. Der Antrag vom 30.06.2015 (heute) ist begründet. Über die Erfüllung einer Begründung im Sinne von § 17 der Wahlordnung wird beraten.

Luise stellt den Antrag:

Der Wahlausschuss möge nach § 17 Absatz 3 der Wahlordnung beschließen, dass im Falle des Rücktritts von Christoph Korb ein wichtiger Grund gemäß § 17 Absatz 3 vorliegt.

Dazu gibt es keine Gegenrede.

Damit ist der Antrag angenommen.

Es ist kein Ersatz vorhanden.

Luise wird den Beschluss gemäß der Wahlordnung bekanntgeben und das darauf folgende Verfahren durchführen.

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