Ablauf
Ablauf der Wahlen der Fachschaftsräte (FSRs) und des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) im Wintersemester (WiSe) 2014/2015
StuRa-Wahl | FSR-Wahl | Termin |
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15.10. | Wahlausschreibung frühestens am 42. Tag und spätestens am 28. Tag vor dem ersten Wahltag § 8 Abs. 1 (§ 20 Abs. 1) |
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21. bis 23.10. | Auslegen des Wählerverzeichnisses in der Z123 mindestens während der letzten drei nicht vorlesungsfreien Tage vor der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 3 Satz 2 |
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23.10. |
23.10. |
Letzter Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglichst vor dem Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses § 11 Abs. 1 Satz 1 (unverzüglich nach Auszählung der FSR-Wahlen § 23. Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1) |
24.10. | Schließung des Wählerverzeichnisses frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 4 Abs. 3 Satz 1 |
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24.10. | Einspruchsfrist gegen Fehler im Wählerverzeichnis innerhalb der Zeit der Auslegung § 4 Abs. 4 und 5 |
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28.10. | Entscheidung über Einsprüche zum Wählerverzeichnis innerhalb von vier Kalendertagen nach der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 4 und 5 |
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26.10. | Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 9 Abs. 6 (§ 21 Abs. 2) |
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26.10. | Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist § 10 Abs. 1 Satz 1 (§ 22 Abs. 1) |
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26.10.–30.10. | Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen innerhalb einer Frist von drei nicht vorlesungsfreien Tagen § 10 Abs. 1 Satz. 2 (§ 22 Abs. 1) |
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— | 01.11. | Beantragungsfrist für Briefwahl spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 14 Abs. 2 (entfällt für StuRa, da ausschließlich Briefwahl) |
01.11. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge unverzüglich nach Zulassung der Wahlvorschläge und Bestimmung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel § 10 Abs. 3 und 5 (§ 22 Abs. 2) |
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19.11.–29.11. | 17.11.–18.11. | Wahl zusammen mit den Hochschulwahlen nach Vorgabe der Hochschule § 3 Abs. 6 (bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen § 25 Abs. 1) |
01.12. | 18.11. | Öffentliche Auszählung unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe/spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen § 15 Abs. 1 (§ 27 Abs. 1) |
01.12. bis 03.12. |
18.11. | Bekanntgabe der Wahlergebnisse nach Auszählung der Stimmen § 16 Abs. 1 (§ 28) |
03.12. | 19.11. | Benachrichtigung der Gewählten unverzüglich § 17 Abs. 1 (§ 28) |
12.12. | 25.11. | letzter Termin für die Wahlanfechtung innerhalb von sieben Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 5 Abs. 1 |