Ablauf

Ablauf der Wahlen der Fachschaftsräte (FSRs) und des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) im Wintersemester (WiSe) 2014/2015
StuRa-Wahl FSR-Wahl Termin
15.10. Wahlausschreibung
frühestens am 42. Tag und spätestens am 28. Tag vor dem ersten Wahltag § 8 Abs. 1 (§ 20 Abs. 1)
21. bis 23.10. Auslegen des Wählerverzeichnisses in der Z123
mindestens während der letzten drei nicht vorlesungsfreien Tage vor der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 3 Satz 2
23.10.
23.10.
Letzter Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung
möglichst vor dem Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses § 11 Abs. 1 Satz 1 (unverzüglich nach Auszählung der FSR-Wahlen § 23. Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1)
24.10. Schließung des Wählerverzeichnisses
frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 4 Abs. 3 Satz 1
24.10. Einspruchsfrist gegen Fehler im Wählerverzeichnis
innerhalb der Zeit der Auslegung § 4 Abs. 4 und 5
28.10. Entscheidung über Einsprüche zum Wählerverzeichnis
innerhalb von vier Kalendertagen nach der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 4 und 5
26.10. Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 9 Abs. 6 (§ 21 Abs. 2)
26.10. Prüfung der Wahlvorschläge
unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist § 10 Abs. 1 Satz 1 (§ 22 Abs. 1)
26.10.–30.10. Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen
innerhalb einer Frist von drei nicht vorlesungsfreien Tagen § 10 Abs. 1 Satz. 2 (§ 22 Abs. 1)
01.11. Beantragungsfrist für Briefwahl
spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 14 Abs. 2 (entfällt für StuRa, da ausschließlich Briefwahl)
01.11. Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
unverzüglich nach Zulassung der Wahlvorschläge und Bestimmung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel § 10 Abs. 3 und 5 (§ 22 Abs. 2)
19.11.–29.11. 17.11.–18.11. Wahl
zusammen mit den Hochschulwahlen nach Vorgabe der Hochschule § 3 Abs. 6 (bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen § 25 Abs. 1)
01.12. 18.11. Öffentliche Auszählung
unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe/spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen § 15 Abs. 1 (§ 27 Abs. 1)
01.12. bis 03.12.
18.11. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
nach Auszählung der Stimmen § 16 Abs. 1 (§ 28)
03.12. 19.11. Benachrichtigung der Gewählten
unverzüglich § 17 Abs. 1 (§ 28)
12.12. 25.11. letzter Termin für die Wahlanfechtung
innerhalb von sieben Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 5 Abs. 1

Artikelaktionen

Versenden
Drucken