Ablauf
Ablauf der Wahlen der Fachschaftsräte (FSRs) und des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) im Wintersemester (WiSe) 2013/2014
StuRa-Wahl | FSR-Wahl | Termin |
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29.10. | Wahlausschreibung frühestens am 42. Tag und spätestens am 28. Tag vor dem ersten Wahltag § 8 Abs. 1 (§ 20 Abs. 1) |
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24., 25. und 28.10. | Ausliegen des Wählerverzeichnisses mindestens während der letzten drei nicht vorlesungsfreien Tage vor der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 3 Satz 2 |
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28.11. | 28.10. | Letzter Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglichst vor dem Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses § 11 Abs. 1 Satz 1 (unverzüglich nach Auszählung der FSR-Wahlen § 23. Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1) |
29.10. | Schließung des Wählerverzeichnisses frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 4 Abs. 3 Satz 1 |
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28.10. | Einspruchsfrist gegen Fehler im Wählerverzeichnis innerhalb der Zeit der Auslegung § 4 Abs. 4 und 5 |
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02.11. | Entscheidung über Einsprüche zum Wählerverzeichnis innerhalb von vier Kalendertagen nach der Schließung des Wählerverzeichnisses § 4 Abs. 4 und 5 |
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05.11. | Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 9 Abs. 6 (§ 21 Abs. 2) |
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06.11. | Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist § 10 Abs. 1 Satz 1 (§ 22 Abs. 1) |
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07.11.–11.11. | Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen innerhalb einer Frist von drei nicht vorlesungsfreien Tagen § 10 Abs. 1 Satz. 2 (§ 22 Abs. 1) |
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— | 11.11. | Beantragungsfrist für Briefwahl spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag § 14 Abs. 2 (entfällt für StuRa, da ausschließlich Briefwahl) |
12.11. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge unverzüglich nach Zulassung der Wahlvorschläge und Bestimmung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel § 10 Abs. 3 und 5 (§ 22 Abs. 2) |
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03.12.–12.12. | 26.11.–27.11. | Wahl zusammen mit den Hochschulwahlen nach Vorgabe der Hochschule § 3 Abs. 6 (bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen § 25 Abs. 1) |
12.12. | 28.11. | Öffentliche Auszählung unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe/spätestens am zweiten Kalendertag nach Beendigung der Stimmabgabe abgeschlossen § 15 Abs. 1 (§ 27 Abs. 1) |
12.12. | 28.11. | Bekanntgabe der Wahlergebnisse nach Auszählung der Stimmen § 16 Abs. 1 (§ 28) |
13.12. | 28.11. | Benachrichtigung der Gewählten unverzüglich § 17 Abs. 1 (§ 28) |
20.12. | 05.12. | letzter Termin für die Wahlanfechtung innerhalb von sieben Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 5 Abs. 1 |