Ablaufplan der Wahlen zum Studentinnen- und Studentenrat 2010
Wahlausschreibung für die Wahlen zum StuRa
gleichzeitig mit der Wahlausschreibung zur Wahl zu den Fachschaftsräte, § 20 Abs. 1
08.11.2010
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet wie die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Wahl zu den Fachschaftsräten, §§ 21 Abs. 2 9 Abs. 6 i.V.m.
08.11.2010 - 16.11.2010
Prüfung der Wahlvorschläge
nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 12 Abs. 1
17.11.2010
Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen
innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1
18.11.2010 - 23.11.2010
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 3
26.11.2010
Aushang der Wählerinnen- und Wählerlisten
ergibt sich durch Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahlen zu den Fachschaftsräten
Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung
möglichst vor Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1
10.12.2010 - 15.12.2010
Wahl des StuRa
Die Stimmabgabe ist ab Zugang der Wahlunterlagen bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen möglich, § 25 Abs.110.
12.2010 - 21.12.2010
Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses
unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, §§ 27 Abs. 1, 28 i.V.m. 16 Abs. 1
Benachrichtigung der Gewählten
unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, §§ 28 Abs. 1 i.V.m. 17 Abs. 1
22.12.2010
letzter Termin für die Wahlanfechtung
innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1
29.12.2010