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Ablaufplan der Wahlen zum Studentinnen- und Studentenrat 2010

Überblick über den Ablauf der Wahlen zum Studentinnen- und Studentenrat (StuRa)

 

Wahlausschreibung für die Wahlen zum StuRa

gleichzeitig mit der Wahlausschreibung zur Wahl zu den Fachschaftsräte, § 20 Abs. 1

08.11.2010

 

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet wie die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Wahl zu den Fachschaftsräten, §§ 21 Abs. 2 9 Abs. 6 i.V.m.

08.11.2010 - 16.11.2010

 

Prüfung der Wahlvorschläge

nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 12 Abs. 1

17.11.2010

 

Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen

innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1

18.11.2010 - 23.11.2010

 

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 3

26.11.2010

 

Aushang der Wählerinnen- und Wählerlisten

ergibt sich durch Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahlen zu den Fachschaftsräten

Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung

möglichst vor Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1

10.12.2010 - 15.12.2010

 

Wahl des StuRa

Die Stimmabgabe ist ab Zugang der Wahlunterlagen bis 10 Tage nach Versendung der Wahlunterlagen möglich, § 25 Abs.110.

12.2010 - 21.12.2010

 

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses

unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, §§ 27 Abs. 1, 28 i.V.m. 16 Abs. 1

Benachrichtigung der Gewählten

unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, §§ 28 Abs. 1 i.V.m. 17 Abs. 1

22.12.2010

 

letzter Termin für die Wahlanfechtung

innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1

29.12.2010

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