Ablaufplan der Wahlen zu den Fachschaftsräten 2010
Wahlausschreibung für die Wahlen zu den Fachschaftsräten
frühestens am 42. Tag vor dem ersten Wahltag, § 8 Abs. 1
08.11.2010
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 9 Abs. 6
08.11.2010 - 16.11.2010
Ausliegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses (und der Wählerinnen- und Wählerlisten)
muss mindestens während 3 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3
11.11.2010 - 16.11.2010
Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung
möglichst vor Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1
12.11.2010
Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3
spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person
Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist einzulegen, § 4 Abs. 4 und 5
16.11.2010
Prüfung der Wahlvorschläge
nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 12 Abs. 1
17.11.2010
Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen
innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1
19.11.2010 - 23.11.2010
Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch
Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 4 Abs. 4 und 5
19.11.2010
letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl
spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2
22.11.2010
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 3
24.11.2010
Wahl der Fachschaftsräte
an 2 aufeinanderfolgenden Tagen, § 13 Abs. 1
08.12.2010 - 09.12.2010
Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses
unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1
Benachrichtigung der Gewählten
unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 17 Abs. 1
10.12.2010
letzter Termin für die Wahlanfechtung
innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1
17.12.2010