Sie sind hier: Startseite / Weitere studentische Gremien / Wahl / FSRs 2010

Ablaufplan der Wahlen zu den Fachschaftsräten 2010

Überblick über den Ablauf der Wahlen zu den Fachschaftsräten der Studentinnen und Studenten

 

Wahlausschreibung für die Wahlen zu den Fachschaftsräten

frühestens am 42. Tag vor dem ersten Wahltag, § 8 Abs. 1

08.11.2010

 

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 9 Abs. 6

08.11.2010 - 16.11.2010

 

Ausliegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses (und der Wählerinnen- und Wählerlisten)

muss mindestens während 3 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3

11.11.2010 - 16.11.2010



Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung

möglichst vor Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1

12.11.2010

 

Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3

spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht  wahlberechtigten Person

Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist einzulegen, § 4 Abs. 4 und 5

16.11.2010

 

Prüfung der Wahlvorschläge

nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 12 Abs. 1

17.11.2010


Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen

innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, § 10 Abs. 1

19.11.2010 - 23.11.2010

 

Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch

Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses, § 4 Abs. 4 und 5

19.11.2010

 

letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl

spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2

22.11.2010

 

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 3

24.11.2010

 

Wahl der Fachschaftsräte

an 2 aufeinanderfolgenden Tagen, § 13 Abs. 1

08.12.2010 - 09.12.2010

 

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses

unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1

Benachrichtigung der Gewählten

unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 17 Abs. 1

10.12.2010

 

letzter Termin für die Wahlanfechtung

innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1

17.12.2010

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
abgelegt unter: ,