Studentinnenrat
Der Studentinnenrat (StuRa) ist unser zentrales Organ der Studentinnenschaft. Daher vertritt der StuRa die Gesamtheit aller Student:innen unserer HTW Dresden.
Bei uns als StuRa haben alle die Möglichkeit im Sinne unserer Studentinnenschaft mitzuwirken.
Kontakt
Ansprechstelle
Der StuRa ist Ansprechstelle für:
- alle Student:innen
- alle angrenzenden studentischen Vertretungen
- die zentralen Organe unserer Hochschule
- Senat (mit und als studentische Vertretung) sowie Erweiterter Senat (mit und als studentische Vertretung)
- Rektorat
- Hochschulrat
- die dezentralen Organe unserer Hochschule
- Fakultätsräte (mit und als studentische Vertretung),
- Dekanate
- Studienkommissionen (mit und als studentische Vertretung), samt den Studiendekan:innen
- Prüfungsausschüsse (mit und als studentische Vertretung), samt den Prüfungsausschussvorsitzenden
- alle angrenzenden studentischen Gremien
Arbeit
Zusammensetzung
Der StuRa ist gemäß der Wahlordnung aus den stimmberechtigten Vertreter:innen der einzelnen Fakultäten zusammengesetzt. Er wird jährlich durch die Student:innen der Hochschule gewählt.
Ergänzend können auch weitere Menschen, die Interesse an der Mitwirkung für die Studentinnenschaft haben, beratende Mitglieder werden. Der StuRa wählt sich einfach selbst einzelne Personen, die dann Mitglieder des StuRa sind, auch Kooptieren genannt. Bei StuRa hat auch für sich entschieden, dass Student:innen, die bereits Mitglieder in den üblichen Gremien der Hochschule sind, sich selbst zu Mitgliedern des StuRa erklären dürfen, auch Assoziieren genannt.
Gliederung
Der StuRa gliedert sich gemäß seiner gesetzlichen und selbst gegebenen Aufgaben in Referate. Um den großen Umfang der Referate weiter detailliert aufzuteilen gibt es speziellere Bereiche und Zuständigkeiten. Für besonders wichtige Belange gibt es eine durch den StuRa zu wählende Verantwortlichkeit.
Zur Vorbereitung bei Entscheidungsfindungen gibt es Ausschüsse, die maßgeblich durch Mitglieder der studentischen Selbstverwaltung besetzt sind.
Zur Beobachtung und möglicher Intervention für das Erfüllen von Aufgaben dienen Beauftragungen, zu einzelnen besonders wichtigen Belangen.
Fürs Anknüpfen an die Vertretungen der Studentinnen und Studenten in den Gremien der Hochschule, hat der StuRa für Belange der Fakultäten (samt den einzelnen Studiengängen) einzelne Fakultätsarbeitskreise und für hochschulweite Belange den Hochschularbeitskreis.
Handeln
Der StuRa gibt sich auf Grundlage von Gesetzen und Ähnlichem Ordnungen, die unser Handeln bestimmen.
Beschlüsse werden bei Sitzungen aller Mitglieder gefasst. Wichtige und dringliche Entscheidungen kann stellvertretend unser Vorstand fassen.
Mitwirkung
Alle zu besetzenden Stellen werden ausgeschrieben. Entsprechend der Stelle entscheidet der StuRa oder die Leitung des jeweiligen Referates.
Ohne eine Vielzahl von mitwirkenden Studenti:nnen lassen sich die Aufgaben nicht bewältigen. Der StuRa ist die Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnenschaft.
Für Unterstützung sind wir dankbar und freuen uns auf Impulse und neue treibende Kräfte.
Gremium
Der StuRa ist gemäß § 25 SächsHSFG das Organ der Studentinnenschaft. Daher vertritt der StuRa die Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 24 SächsHSFG. Neben der Selbstverwaltung sorgt er für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSFG und die Wahrnehmung der Belange der Student:innen.