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6. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

6. Sitzung der Sprecherinnen und Sprecher 2018
Wann 13.04.2018
von 10:00 bis 10:30
Teilnehmer Sprecherinnen und Sprecher
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TOP 1 Beratung zum weiteren Vorgehen bezüglich dem Schreiben vom Rektor

 

Nach dem Schreiben des Rektors ist ab zu sehen, dass das Plenum zur kommenden Sitzung mit der Frage auf die Sprecherinnen und Sprecher zu kommt, wie denn nun weiter vorgegangen werden soll.

 

Variante 1: dem Schreiben folgen

in diesem Fall müsste näher geklärt werden, welche Ordnungen nun in Kraft sind

 

Variante 2: dem Schreiben nicht folgen

 

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Vorschlag ChrisK:

Die Sprecherinnen und Sprecher wagen den Versuch dem Teufelskreis von "Zuständigkeits-Hin-und-Herschiebung" sowie der Entscheidungsmüdigkeit zu entkommen und empfehlen dem Plenum dem Schreiben des Rektors zu folgen, mit der Ergänzung auf folgende Ordnungen zurück zu fallen:

Grundordnung der Studentinnen und Studentenschaft (vom 1. November 2016 )

Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates (vom 1.November 2016)

Beitragsordnung der Studentinnen und Studentenschaft (vom 13.Dezember 2017)

Finanzordnung der Studentinnen und Studentenschaft der HTW Dresden (3. Februar 2018)

Härtefallordnung der Studentinnen und Studentenschaft (19.April 2016)

Wahlordnung der Studentinnen und Studentenschaft (29. Oktober 2009)

Es gilt jedoch nicht die Mitwirkungsordnung als ergänzende Ordnung zur Wahlordnung.

 

Da in diesem Fall keine Geschäftsordnung vom StuRa gilt, wollen die Sprecherinnen und Sprecher darauf hinweisen, dass u.U. die Geschäftsordnung des Senates der HTW Dresden oder des Landtages des Freistaat Sachsen gilt.

 

Vorschlag von James:

Die Sprecherinnen und Sprecher nehmen als Geschäftsführung des StuRa der HTW Dresden, die Zügel in die Hand und entscheiden nun was Sache ist. Das Plenum wird nicht zur einer Einigung kommen und es könnte passieren, dass das Plenum sich gegen den "Vorschlag" der Sprecherinnen und Sprecher der HTW Dresden oder gegen den "Bescheid" des Rektorat stellt. In diesem Fall ist das Plenum des StuRa vermutlich nicht mehr handlungsfähig und die Wahlleitung oder das Rektorat müssten die Konsequenzen ziehen.

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Die Sprecherinnen und Sprecher entscheiden sich für:

Die Sprecherinnen und Sprecher wagen den Versuch dem Teufelskreis von "Zuständigkeits-Hin-und-Herschiebung" sowie der Entscheidungsmüdigkeit zu entkommen und empfehlen dem Plenum dem Schreiben des Rektors zu folgen, mit der Ergänzung auf folgende Ordnungen zurück zu fallen:

Grundordnung der Studentinnen und Studentenschaft (vom 1. November 2016 )

Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates (vom 1.November 2016)

Beitragsordnung der Studentinnen und Studentenschaft (vom 13.Dezember 2017)

Finanzordnung der Studentinnen und Studentenschaft der HTW Dresden (3. Februar 2018)

Härtefallordnung der Studentinnen und Studentenschaft (19.April 2016)

Wahlordnung der Studentinnen und Studentenschaft (29. Oktober 2009)

Es gilt jedoch nicht die Mitwirkungsordnung als ergänzende Ordnung zur Wahlordnung.

 

Da in diesem Fall keine Geschäftsordnung vom StuRa gilt, wollen die Sprecherinnen und Sprecher darauf hinweisen, dass u.U. die Geschäftsordnung des Senates der HTW Dresden oder des Landtages des Freistaat Sachsen gilt.

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