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1. Konsultation Aktion Ordnung! 2018

1. Konsultation zur Aktion Ordnung! als Projekt im Sommer 2018
Wann 29.08.2018
von 19:00 bis 22:00
Wo A105/A106
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Die Kanzlei bietet mit einer Sprecherin eine Konsultation zu allen Ordnungen an.

Absicht ist es das Vorgehen, Positionierung und vieles mehr zum Thema Ordnungen zu beraten und im Sinne der Sprecherinnen und Sprecher - ferner der Studentinnen- und Studentenschaft - festzulegen.

Im Übrigen wird exemplarisch der Vorgang zur Härtefallordnung konkret behandelt werden,
Dennoch soll es auch um alle anderen Ordnungen (mit Ausnahme der Finanzordnung) gehen.

Weitere Themen werden sein:

  • Ausgliedern der Inhalte zum Verfahren vom Semesterticket aus der Beitraqgsordnung
  • Abschaffung von Fachschaftsräten als eigenständige Organe (und damit verbundene Ausgestaltung von Ordnungen)
  • Erstellung eine (mittel- und längerfristigen) Geschäftsordnung für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

 

Vorgehen

 

  • Einreichung zu welcher Sitzung?
    • Vorschlag: Zur kommenden Sitzung, der 12. Sitzung StuRa (Plenum) 2018 am 6. September 2018; Max und Paul werden "gezielt" auch einen Antrag - ferner Ordnung - erstellen, sodass bei späteren Sitzungen des StuRa (Plenum) wieder Fachschaftsräte als eigenständige Organe geschaffen werden können (und damit eine "Rückabwicklung" möglich wäre).
  • proaktives (erneutes) Einladen zu einer (oder mehreren) Sitzung des Projektes (der Kanzlei) bis zur Sitzung (Plenum) bei der eine Abstimmung stattfinden soll, sodass alle ihre Vorschläge (Änderungswünsche) in Form von Anträgen einreichen können
  • initialer Vorschlag:
    • Grundlage soll der letzte Entwurf der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft sein, der einmal eingereicht wurde (und knapp abgelehnt wurde). Er soll geringfügig "sauberer" gemacht werden. Bei dem Entwurf wurden die eigenständige Organe (der Studentinnen- und Studentenschaft) in Fachstudienressorts als Ausschüsse des StuRa überführt.
  • Maßgeblicher (noch zu bewältigender) Aufwand besteht in der Erstellung einer "soliden" und "umfänglichen" Geschäftsordnung.
    • Was sollte in die Geschäftsordnung zusätzlich noch rein?
  • Soll es (wie bei der Grundordnung) eine Zusammenführung von Geschäftsordnung des StuRa und der Studentinnen- und Studentenschaft geben, oder soll es wieder zwei (oder auch mehrere) Geschäftsordnungen für die einzelnen Organe geben?
  • Wie auch bei den bisherig verabschiedeten Ordnungen, soll es möglichst frühzeitig und zeitnah eine Prüfung geben.
  • Paul hätte gern "der Kür halber" zu allen Ordnungen eine Begründung und Erklärung.
    • Ein Beispiel ist die (bereits beschlossene) von Grund auf überarbeitete Härtefallordnung. ( Die Seite Begründung zur Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft wurde diese Woche schon zu etwa 20 % fertiggestellt. Die restlichen 80 % für das Dokument sind etwa noch zwei Tage Arbeit.)
    • Paul möchte Max und ChrisK bitten "auf Zuruf" begleitende Dokumente "gegenzulesen".
  • Prüfung der MItO?!
    • James (in der Funktion als Mitglied des Präsidiums) hat da einmal bei der Hochschulverwaltung noch einmal nachgefragt.

 

Einschätzungen

 

  • Notwendige Mehrheiten
    • Welcher Mehrheit bedarf es (bezogen auf welche Gruppe (Anwesende oder Stimmberechtigte)) für die Grundordnung?

 

Arten der Wahl

 

Wahl der Fachstudienressorts

  • Direktwahl mit Gleichheit aller Stimmen im Wahlkreis (Fakultät)
  • Direktwahl nach Wahlkreisen der Studiengänge (und/oder Jahrgängen)
  • Besetzung Kraft Amtes der studentischen Mitglieder der Gremien (FakRa, StuKo, PA, …?)
    • Die studentischen Mitglieder werden durch
      • die "Fachschaft" (in den FakRa),
      • die für den jeweiligen Wahlkreis in den StuRa Gewählten (in die StuKos)
      • den FakRa (PAs)
      • ([])
        gewählt.
    • Es darf selbstverständlich auch gern weitere "beratende" Mitglieder geben.
    • … how to gewählte aus wahlkreis (stura) …

Wahl des Studentinnen- und Studentenrates (Plenum)

  • Wahl (oder Entsendung) von 3 Vertretungen der Fachstudienressorts als Stimmberechtigte
  • Wahl (oder Entsendung) von 16 (8 x 2) Vertretungen der Fachstudienressorts als Stimmberechtigte und Direktwahl von weiteren 15 Stimmberechtigten
  • Wahl aller (24?) Stimmberechtigten nach Wahlkreisen (je Fakultät oder Studiengang)
    • Wahl (Kandidatur) innerhalb des Wahlkreises
    • Wahl (Kandidatur) über den eigenen Wahlkreis hinaus (Auszählung vom kleinsten Wahlkreis her)
  • Wahl aller (24?) Stimmberechtigten unabhängig von Wahlkreisen (je Stimme ist gleich viel Wert)

 

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