Lesung von Ordnungen Teil I
Wann |
30.11.2018 von 18:00 bis 22:00 |
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Wo | A106 |
Name | Kanzlei |
Kontakttelefon | 00493514623249 |
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Das Hochschulgesetz!
Für die Studentinnen- und Studentenschaft ist das sogenannte Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz die Rechtsgrundlage.
Wieso ist ein Gesetz (eines Bundeslandes) die Grundlage für die studentische Selbstverwaltung?
Welche Rechte und Pflichten haben die Organe Studentinnen- und Studentenschaft durch die gesetzliche Grundlage und welches grundsätzliches Wesen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ergibt sich daher?
Oder auch: Warum der FSR kein Studentenclub oder kein Studentinnenverein ist? Warum der StuRa wie ein Bundesrat statt einem Bundestag ist, wenn es Fachschaftsräte gibt?
§§ 24 - 30 SächsHSFG
und andere Bezüge 'grep Fachschaft SächsHSFG ; grep Studentenrat SächsHSFG' (§ 9, § 91 SächsHSFG)
Warum kann (oder gar muss) zwischen studentischer Selbstverwaltung und studentischer Vertretung unterschieden werden (und woraus kann das abgeleitet werden)?