Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2014 / 12. Sitzung / Anträge / Vertretung (Delegation) 51. AS fzs

Vertretung (Delegation) 51. AS fzs

2014-SP10-220: Vertretung für die Studentinnen- und Studentenschaft als Delegation im 51. Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs)

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen für die Belange zur Mitwirkung im 51. Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) eine Vertretung für den StuRa, als das Organ der Studentinnen- und Studentenschaft, zu wählen.

Die Vertretung kann weitere Personen, insbesondere auch Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden, aber auch andere Menschen, zu beratenden Mitgliedern der Vertretung bestellen.

Begründung zum Antrag

Unsere Studentinnen- und Studentenschaft, vertreten durch den StuRa, wurde in den AS gewählt. Der 51. AS soll das höchste beschlussfassende Organ bis mindestens zur 52. MV fzs sein.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Die Wahl findet auf einer kommenden, möglichst unverzüglichen, Sitzungen statt. (Somit soll überhaupt die Möglichkeit zum Einreichen von Kandidaturen möglich sein.) Bis dahin bestimmen die Sprecherinnen und Sprecher wie die Studentinnen- und Studentenschaft vertreten wird.
  2. Die Vertretung (im AS beim fzs) soll grundsätzlich ähnlich betrachtet werden, wie die Vertretung im LSR bei der KSS. Die Vertretung kann davon abweichend aus mehreren Personen bestehen und nur eine gesamtheitliche Stimme abgeben.
  3. Im Falle der Vertretung durch mehrere Personen wird von den Mitgliedern der Vertretung abgestimmt. Dabei ist es möglich für die verschiedenen Abstimmungsmöglichkeiten (Ja, Nein oder Enthaltung) abzustimmen. Im Falle eine fehlenden Mehrheit für eine der Abstimmungsmöglichkeiten wird nicht abgestimmt.
  4. Der StuRa bestimmt die Vertretung nach dem üblichen Modus einer Wahl gemäß Wahlordnung für ein Amt für den StuRa. Ergänzend gilt § 15 Nr. 4 der Satzung fzs, sodass im Fall der Wahl von mehreren Personen, mindestens die Hälfte der Vertretung aus Frauen besteht. Die erste Person zur Vertretung ist, wer als Einzelperson die notwendige und meiste Zustimmung erhielt. Als weitere Personen sind gewählt, wer die notwendige Zustimmung erhielt und
    1. dem Erfordernis einer Frau entsprechen kann oder
    2. nicht den Erfordernis einer Frau entsprechen kann und die Vertretung weiterhin mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht.
  5. Die Festlegung der Vertretung wird, spätestens mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Wahl der Vertretung, mindestens dem fzs bekanntgegeben.
  6. Eine Bekanntgabe an einer Vielzahl von geeigneten weiteren Stellen, so mindestens die Website StuRa HTW Dresden, ist wünschenswert.
  7. Alle Interessierten, insbesondere die Mitglieder des StuRa, können oder sollen partizipieren. So kann sich beispielsweise beim Mail-Verteiler der Vertretung eingetragen werden.

Anlagen

Änderungsanträge

Amtszeit nicht auf die Dauer vom 51. AS fzs begrenzen

Ersetze "51. Ausschuss der Student*innenschaften" durch "Ausschuss der Student*innenschaften"!

Zuständigkeit auf die Vertretung beim fzs (MV + AS) erweitern

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2014
Tagesordnungspunkt 1

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Der StuRa beschloss, für die Belange zur Mitwirkung im Ausschuss der Student*innenschaften (AS) des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) eine Vertretung für den StuRa, als das Organ der Studentinnen- und Studentenschaft, zu wählen.

Die Vertretung kann weitere Personen, insbesondere auch Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden, aber auch andere Menschen, zu beratenden Mitgliedern der Vertretung bestellen.

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
Navigation