Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen unverzüglich, jedoch noch im Laufe des Kalenderjahres (2014), eine Schulung zur Zweckmäßigkeit von geschlechtersensibler Sprache zu veranstalten. Entstehende Kosten sollen vergütet werden. Auch Honorare können gezahlt werden. Die Ausgaben sollen 300 € nicht überschreiten.
Begründung zum Antrag
Die Zweckmäßigkeit (ferner Notwendigkeit) zur Verwendung von geschlechtersensibler Sprache scheint beispielsweise im StuRa nicht mehr klar gelebt zu werden. Offensichtlich wird dies durch die mangelhafte Verwendung bei der eigenen Bezeichnung. So ist oft die Rede (insbesondere auch schriftlich) vom Studentenrat, anstatt Studentinnen- und Studentenrat oder kurz StuRa.
Insbesondere in Organen bei denen männliche Besetzung vorherrschend ist, muss der Wille zum Schaffen eines Wandels durch das Leben von nicht männlich geprägter Sprache erkennbar sein.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- oberflächliche Ermittlung des Bedarfes (insbesondere für die Organe der studentischen Selbstverwaltung)
- Anfragen von Referentinnen und Referenten
- gemeinschaftliches Konzeptionieren einer Veranstaltung
- Druchführung einer Veranstaltung (im Umfang von etwa 3 Stunden)
Anlagen
Abstimmung
Behandlung
11. Sitzung Referatskollegium 2014
Tagesordnungspunkt 5
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
Ergebnis
zurückgezogen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name