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Änderung Finanzordnung

2012-091: Änderung Finanzordnung

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge die vorliegende Änderungsordnung zur Finanzordnung (FO) der Studentinnen- und Studentenschaft beschließen.

Änderungsordnung

Neu § 25 Abs. 4 FO

"Abweichend von Abs. 1 können die Festangestellten des StuRa eigenständig Material für den Wiederverkauf und Büromaterial bis zu der im Haushaltsplan eingestellten Höhe mit Zustimmung des Referats Finanzen erwerben."

Begründung zum Antrag

Ziel ist die Entbürokratisierung der Verwaltung und eine Kosteneinsparung bei der Beschaffung, beispielsweise durch die kurzfristige Nutzung von Sonderangeboten. Das Vetorecht des Referates Finanzen bleibt mit dieser Regelung gewahrt.

Anlagen

Weitere Informationen

Änderungsanträge

Abweichung von der Finanzordnung für die aktuelle Legislatur anstatt der Änderung der Finanzordnung erwirken

 

Abstimmung

Behandlung

12. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 11
Vertagung zur kommenden Sitzung gemäß Beschluss

13. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt X

Ergebnis

Beschluss

Artikelaktionen

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
06.05.2012 23:10
ABV (anwenden)!
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
06.05.2012 23:15
(Die beabsichtigte Veröffentlichung weise ich zurück, ) denn es ist kein Inhalt zu erkennen.
Bitte nach dem Eintragen von Inhalten erneut einreichen.
(Z) Jan Klingner
(Z) Jan Klingner sagt
07.05.2012 19:29
Gibts einen Link zur Änderungsordnung?
Martin Kamke
Martin Kamke sagt
08.05.2012 00:07
Siehe vervollständigten Antrag
(Z) Jan Klingner
(Z) Jan Klingner sagt
08.05.2012 11:43
Danke
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 11:44
Ist das nicht Aufgabe des Referates studentische Selbstverwaltung und Organisation? Seit wann sollen Angestellte über Ausgaben des StuRa entscheiden?
(Z) Jan Klingner
(Z) Jan Klingner sagt
08.05.2012 11:50
ach, Angestellte hab ich überlesen.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 11:48
Das Problem ist doch die Höhe "Ausgaben, die 50,00 Euro nicht überschreiten", oder? Diese soll ''ausgehebelt'' werden. Es sollte doch aber nicht so sein, dass Angestellte mehr Kompetenzen haben als Referatsleitungen.
(Z) Jan Klingner
(Z) Jan Klingner sagt
08.05.2012 11:55
Wäre eventl. eine Umformulierung von "Festangestellte" in "Referatsleitung studentische Selbstverwaltung und Organisation" ändern.

Dann so: Festangestellte benötigt etwas -> Info an Referatsleitung sSuO -> Referatsleitung fragt bei Finanzer an -> Kauf
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 12:01
<!-- Das gilt aber nicht nur für Büromaterial. Was ist denn mit anderen Anschaffungen, etwa Becher (für das Referat Kultur oder Talkum (für das Referat Sport)?
Es ist aktuell nicht Wille (gemäß Ordnungen) des StuRa, dass so ''legere'' entschieden werden darf. Ich kritisiere das (schon längere Zeit). Anträge scheiterten!
Statt Angestellten könnte das auch eine Referatsleitung entscheiden. Das darf sie aber nicht, denn das untersagt der StuRa durch die Finanzordnung. -->
(Z) Jan Klingner
(Z) Jan Klingner sagt
08.05.2012 12:05
Alles klar, dann sollte dieses Verfahren doch für alle Referate angewendet werden, vor Allem sehe ich keine Probleme durch das Vetorecht des Finanzers.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 12:08
Genau! :-) ;-) Aktuelle Reglung § 25 I und II FO entsprechend anpassen und alles ist gut. :-D
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 12:05
Ja und Nein!
Für Büromaterial für den StuRa (inklusive Angestellten), ISIC-Ausweise usw. mag das wirken.
Das ursprüngliche Problem ist aber nicht behoben. Demnach sollten andere auch die Möglichkeit haben selbstbestimmt (unbenommen der Absprache mit dem Referat Finanzen) den Haushalt auch über einen Betrag von von 50 € auszuführen.
Die Höchstgrenze muss ''einfach'' angehoben werden. Der letzte gescheiterte Versuch lag wohl bei 500 €.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
08.05.2012 11:52
Die Form (Beschaffenheit) des Antrages finde ich sehr bedenklich. Wie wird sichergestellt, dass sich an die ''Änderungsordnung'' noch in 7 Monaten wer im Wortlaut erinnert? Machen das auch Angestellte? :-D (die armen Angestellten des StuRa)