Änderung Finanzordnung
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge die vorliegende Änderungsordnung zur Finanzordnung (FO) der Studentinnen- und Studentenschaft beschließen.
Änderungsordnung
Neu § 25 Abs. 4 FO
"Abweichend von Abs. 1 können die Festangestellten des StuRa eigenständig Material für den Wiederverkauf und Büromaterial bis zu der im Haushaltsplan eingestellten Höhe mit Zustimmung des Referats Finanzen erwerben."
Begründung zum Antrag
Ziel ist die Entbürokratisierung der Verwaltung und eine Kosteneinsparung bei der Beschaffung, beispielsweise durch die kurzfristige Nutzung von Sonderangeboten. Das Vetorecht des Referates Finanzen bleibt mit dieser Regelung gewahrt.
Anlagen
Weitere Informationen
Änderungsanträge
Abweichung von der Finanzordnung für die aktuelle Legislatur anstatt der Änderung der Finanzordnung erwirken
Abstimmung
Behandlung
12. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 11
Vertagung zur kommenden Sitzung gemäß Beschluss
13. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt X