Genehmigung
2024-11-05
Genehmigungsberechtigte
Beim StuRa gibt es verschiedene Funktionen für es genehmigt ist, dass sie zur Verwaltung von Post berechtigt sind. Personen in diesen Funktionen bewältigen den Aufwand zur Abholung von Post, also haben die Genehmigung zur Entgegennahme und Unterzeichnungen der Annahme von Post (Briefe, Pakete und so weiter). Für diese Zuständigkeit, erfolgt eine Art Schulung (How to Post) und darauf folgende Akkreditierung. Danach muss sämtliche abgeholte und abgegebene Post im Postbuch beim StuRa eingetragen werden.
Folgende Personen haben die Akkreditierung durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und sind beim StuRa dazu berechtigt Post entgegenzunehmen/abzuholen:
Person | Funktion |
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Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation |
stellvertretende Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | |
Zuständigkeit Verwaltung Post | |
Weisung Zuständigkeit Verwaltung Post | |
Leitung Bereich Semesterticket | |
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stellvertretende Leitung Bereich Semesterticket |
Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket | |
Leitung Referat Finanzen | |
stellvertretende Leitung Referat Finanzen | |
Leitung Referat Kultur | |
stellvertretende Leitung Referat Kultur | |
Leitung Bereich Kino | |
stellvertretende Leitung Bereich Kino | |
Vorstand | |
Assistenz zur Geschäftsführung | |
Sachbearbeitung Finanzen und Assistenz der Verwaltung | |
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weitere einzelne bestimmte Mitglieder Kanzlei (nominiert durch den Vorstand) |
weitere einzelne bestimmte Mitglieder Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation |
Im Übrigen ist der Kreis der Personen nicht deckungsgleich mit den Mitgliedern vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Anfragen zur Zustellung von Post sind jedoch an das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation (verwaltung@stura.htw-dresden.de) zu richten.