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Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket

Ausschreibung der Stelle als studentische Angestellte für die Zuständigkeit der Anträge zum Semesterticket

 

Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Studentinnen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.

 

Dein Arbeitsumfeld

 

Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommilitoninnen, die neben dem Studium - in oft al­t­ru­is­tischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.

Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.

Darüber hinaus soll durch angestellte Studentinnen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Studentinnen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.

 

studentische Angestellte für Verwaltungsaufgaben

Zuständigkeit

Anträge zum Semesterticket

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Umfang

monatlich 40 Stunden (1/4 Vollzeit)

Zeitraum

  • grundsätzlich befristet bis zum Ende des kommenden Oktobers
  • vorherige Beendigung auch individuell vereinbar

Zweck

Der StuRa - als Organ der Studentinnenschaft - hat entschieden einen Vertrag für ein Semesterticket für alle Studentinnen abzuschließen.
Vom Semesterticket und entsprechenden Betrag vom Beitrag der Studentinnenschaft vom Semesterbeitrag sollen und können aus bestimmten Gründen Studentinnen befreit werden. Dazu hat der StuRa ein Verfahren zum Stellen und Bescheiden entsprechender Anträge.
Die einzelnen Anträge müssen nach den Kriterien der Beitragsordnung geprüft und beschieden (bewilligt) werden.

Aufgaben

Bearbeitung der einzelnen Vorgänge zum Antrag zum Semesterticket

  • Bewilligung oder Ablehnung der einzelnen Anträge zum Semesterticket:
    • Entgegennahme von Anträgen zum Semesterticket und möglichen entsprechenden Anlagen, insbesondere dem Nachweis oder dem Fahrausweis (Studi-Ausweis)
    • Weiterleitung bewilligter Anträge an das StudSek und Betreuung des weiteren Verfahrens
    • Einholen von Entscheidungen bei Unklarheiten zu einzelnen Anträgen zum Semesterticket, insbesondere wenn eine Bewilligung fragwürdig erscheint
    • Ausgabe von Fahrausweisen (Studi-Ausweisen)
    • Betreuung der Überwachung von Zahlungsein- und -ausgängen
  • Beantwortung von Anfragen ((im Büro,) per Mail oder Telefon) rund um das Semesterticket, insbesondere zu Anträgen zum Semesterticket
  • Ablage von Dokumenten zum Semesterticket, hinsichtlich Zwischenablage (später weiter zu bearbeitenden Vorgängen) und archivierender Ablage (abgearbeitete Vorgänge zur Nachweisführung gegenüber den Vertragspartnerinnen)
  • Weitergabe und Unterstützung bei Widersprüchen gegen die Ablehnung eines Antrages zum Semesterticket

Anforderungen

muss
  • Bereitschaft zur Einarbeitung und Umsetzung von Verwaltungsabläufen
  • Vertrauenswürdigkeit, etwa insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit
  • Bewusstsein für die Sensibilität persönlicher Daten
  • Bereitschaft stets die Bearbeitung der Anträge zum Semesterticket zu gewährleisten, auch die Organisation in Zeiten der Abwesenheit
  • Sorgfalt bei der Ablage und Verwaltung der Ablage von Dokumenten
  • Bereitschaft zum drögen bürokratischen Arbeiten
soll
  • Kennen der Beitragsordnung der Studentinnenschaft, insbesondere der Abschnitte zum Semesterticket
  • Kennen der Geltungsbereiche des Semestertickets
  • vertrauensvoller Ruf für die Erledigung übernommener Aufgaben
  • freundliche und serviceorientierte Art im Umgang mit anderen Studentinnen
  • freundliches, kollaboratives und kooperatives Verhalten gegenüber Angestellten der Verwaltung der Hochschule, insbesondere beim StudSek der Hochschule
  • Bereitschaft auch insbesondere im und um den Rückmeldezeitraum (Überschneidung mit dem Prüfungsabschnitt) zu arbeiten
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • gute Englischkenntnisse (Niveau B2)
kann

Zuordnung

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

 

Arbeitsbedingungen

 

Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.

Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Studentinnen sein, wie du und ich.

Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.

 

Bewerbung

 

Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an:

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