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Vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung

Der Antrag auf eine vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung ist auszufüllen und im Prüfungsamt einzureichen. Umgangssprachlich wird auch von einem Freischuss gesprochen [0]. Der Prüfungsversuch wird bei Genehmigung nicht angerechnet. Die Prüfung kann erneut zum regulären Zeitpunkt abgelegt werden, falls das Ergebnis der vorzeitig abgelegten Prüfung nicht zufriedenstellend ist.

[0] https://www.htw-dresden.de/?id=2395

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