Vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung
Der Antrag auf eine vorzeitige Zulassung zu einer Prüfung ist auszufüllen und im Prüfungsamt einzureichen. Umgangssprachlich wird auch von einem Freischuss gesprochen [0]. Der Prüfungsversuch wird bei Genehmigung nicht angerechnet. Die Prüfung kann erneut zum regulären Zeitpunkt abgelegt werden, falls das Ergebnis der vorzeitig abgelegten Prüfung nicht zufriedenstellend ist.