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Sammlung von Forderungen als Diskussionsgrundlage für die Überarbeitung der (Studien- und) Prüfungsordnung 2022/2023

Sammlung bestehender Forderungen des StuRa als Diskussionsgrundlage für eine Überarbeitung der (Studien- und) Prüfungsordnung während der Legislatur 2022/2023

 

Stand: 08.09.2022

 

Konsolidierte Fassungen von Ordnungen fürs Studium


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/12/forderung-konsolidierte-fassungen-der-ordnungen-fuers-studium
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-28

Lesefassung, muss nicht rechtlich bindend sein

 

 

Rahmenordnung statt Musterordnung und studiengangsspezifische Regelungen in getrennter Ordnung


schwarzer Text in Rahmen, blauer Text in einzelne Ordnungen

 

 

Klarstellung ob Änderungen der Rahmenordnungen (oder Musterordnungen) auch für bereits nach anderen Ordnungen immatrukulierte Studierende gilt


Änderungen (zur Verbesserung der Studienbedingungen) sollten immer mit Übergangsbestimmung beschlossen werden, sodass sie immer für alle - also auch nach anderen Ordnungen Immatrikulierte - gelten. Bei Verschlechterungen könnte vermutlich auf "Bestandsschutz" geklagt werden.



Modulbeschreibungen als Anlage der SPO


Änderungen von Modulbeschreibungen sollen nicht ohne Einbeziehung der studentischen Interessenvertretung möglich sein und Teil (Anlage) der Studien- und Prüfungsordnung werden
Willkür zur Änderung der Modulbeschreibungen unterbinden

auch bei Hochschulwechsel muss klares Dokument zur Verfügung stehen, in dem Inhalte festgeschrieben sind, für die man immatrikuliert war
Gremienlauf zur Änderung (StuKo) muss gewahrt sein
Lehrende sollten aber auch nicht aus Faulheit vor Gremienlauf ihre Inhalte nicht aktualisieren

 

Frage: Was ist überhaupt der aktuelle Prozess wie Modulinhalte geändert werden?

 

 

Möglichkeit Ablegung 2. W als mündliche Prüfung


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0178

 

ODER



Ergänzungsprüfung als mündliche Prüfung nach 2. W, die nur mit "bestanden" (4,0)/"nicht bestanden" bewertet wird


Regelung der Hochschule Ostfalia:
"In Wiederholungsprüfungen (FP2) darf die Note „nicht ausreichend“ nur endgültig vergeben werden, nachdem der oder dem zu Prüfenden eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten worden ist. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird von zwei Prüfenden, der oder dem Erstprüfenden und einer oder einem Zweitprüfenden durchgeführt und bewertet (§ 10 Abs. 5 gilt entsprechend). Die Prüfenden bewerten die Gesamtleistung aus ursprünglicher Prüfung und mündlicher Ergänzungsprüfung. Wird die Gesamtleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet (§ 12 Abs. 5 gilt entsprechend), ist die Prüfungsleistung mit der Note „4,0“ bestanden."

 

Frage: Zahlen? Wie viele Studis fallen wirklich in der 2. W durch wegen unzureichender Leistungen?

 

 

Möglichkeit zur Verbesserung von Prüfungsleistungen


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0177

Regelung der Hochschule Ostfalia: Freiversuche für alle Prüfungsleistungen bis zum einschließlich 6. Semester

 

 

Reduzierung Maximalzahl von Prüfungsleistungen


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/anzahl-von-pruefungsleistungen-je-semester-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-14

--> max. 10 Prüfungsleistungen (SP, MP, APL, PVL) im Semester, max. 6 im Prüfungsabschnitt

siehe § 4 (4) und (5) PO

 

 

PVL sollen ebenso wie APL als Prüfungsleistung zählen


in § 4 (5) PO: nicht nur APL, sondern APL und PVL

 

 

APL und PVL sollen (wie SPL) 1mal pro Semester angeboten werden


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0174

auch möglich im zusätzlichen Prüfungsabschnitt zu Beginn des Semesters

 

 

Einheitliche Berechnung der Durchschnittsnote


§ 16 PO

in PO der Studiengänge sind zu finden: "linear" oder "linear/gewichtet" oder "gewichtet"

anscheinend wird teilweise nicht nach ECTS-Zahl gewichtet, muss das so?
vereinheitlichen, unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang

 

 

Lernwoche vor dem Prüfungsabschnitt


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/9/forderung-fuer-eine-lernwoche-vor-dem-pruefungsabschnitt
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-19

eine Woche bzw. mehrere Tage vor dem regulären Prüfungsabschnitt sollen lehrveranstaltungsfrei sein, um sinnvolle Vorbereitung auf Prüfungen zu ermöglichen
evtl. Kompromiss: Sommer 1 Woche, Winter 3 Tage
Konsultationen zur Prüfungsvorbereitung sollen in der Woche angeboten werden können

 

 

freier Tag zwischen regulären Prüfungen


wird schon so gehandhabt, soll aber festgeschrieben werden

 

 

fester Prüfungsplan


für alle regulär angebotenen Module soll es im jeweiligen Semester immer denselben Termin geben, besonders für N/W-Prüfungen
bessere Planbarkeit für alle
Entscheidung über Priorisierung für Studis damit leichter
Aufwand zur Prüfungsplanung viel geringer
Prüfende teilweise sowieso nicht zu Prüfungen anwesend

durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs kann eine "passende" Festlegung getroffen werden, etwa auch eine Woche "leer" zu lassen

 

 

Dauer regulärer Prüfungsabschnitt ändern


Verlängerung auf 4 Wochen?

 

 

Frist zur Gewährung eines Termins zur Prüfungseinsicht oder Kopie der Prüfungsakte/

Gewährung der Möglichkeit für einen begründeten Widerspruch


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0175

angelehnt an die Frist für den Widerspruch zum Prüfungsergebnis sollte auch eine Frist zur Gewährung der Prüfungseinsicht, mindestens aber zur Übermittlung der Kopie der eigenen Prüfungsakte existieren

Einsicht laut PO innerhalb von 1 Jahr möglich, aber keine Festschreibung wann die Einsicht nach Antrag erfolgen stattfinden muss

evtl. Wiedereinsetzung der Frist in den vorherigen Stand für den Widerspruch ab Einsicht oder Zusendung der Kopie

 

 

Beginn von Prüfungen nach Sonnenaufgang/

Festlegung Tageszeiten für Prüfungsbeginn


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/1s/forderung-fuer-den-beginn-von-pruefungen-nach-dem-sonnenaufgang
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-23

unterschiedliche Regelungen für Sommer und Winter

 

 

Arbeitsaufwand 25 Zeitstunden je Leistungspunkt (ECTS)


Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/arbeitsaufwand-aka-workload-in-zeitstunden-je-leistungspunkt-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-15


aktuell wird Workload nur über reguläre Evaluation abgefragt, jedoch ohne Berücksichtigung der Prüfungsphase
ist damit nicht realistisch und bildet nicht tatsächliche Belastung der Studierenden ab

Variation auch über Verhältnis von Selbststudium/Präsenzzeit

 

 

Abmeldung von Prüfungen bis 1 Tag vor Prüfungsbeginn


bis zum Vortag soll Prüfung abgemeldet werden können, bitte auch digital
Stress mit Arzt (Attest) wird umgangen

 

 

Prüferinnen sollen möglichst nicht den Namen der Geprüften kennen


sondern nur die Matrikelnummer
keine Pflicht für Aufschreiben von Name und Matrikelnummer auf Prüfungen

eigentlich sollte das ja auch schon so gehandhabt werden, passiert in der Praxis aber nicht

 

 

Aktive Anmeldung zu Prüfungen (Opt-in)


statt Abmeldung wie gerade

 

 

 

 

Problematiken mit APL

 

Abgabe APL Prüfungsabschnitt


aktuell: in Woche vor dem Prüfungsabschnitt dürfen nur in Ausnahmefällen APL abgenommen werden

sollen Abgaben auch während oder nach dem Prüfungsabschnitt erfolgen dürfen?

 

Termine für APL müssen klar sein (auch für Frist zur Abmeldung)


laut PO werden sie zu Beginn der LV bekannt gemacht, die Abmeldungsfrist für Praktika versäumt man aber dennoch oft, wenn man sich nicht direkt in den ersten Tagen ab LV-Beginn abmeldet

Termine müssen einsehbar sein

 

generell APL anders gestalten


damit nicht Prüfungsordnung geändert werden muss, um in einzelnen Modulen z.B. andere Prüfungsformen ausprobieren zu können

Unterscheidung zwischen semesterbegleitend und zu festem Zeitpunkt abzulegen

 

 

 

sonstiges

 

Abschlussprüfung vs. Modulprüfung


§ 35 (4) SächsHSFG ist von "Abschlussprüfung" die Rede
in PO von "Modulprüfungen" und "Abschlussprüfung" ist nur der gesamte Abschluss der Studienganges

 

ergänzende Erklärung zu Ordnungen erarbeiten


Begriffe wie Modulprüfung vs. Abschlussprüfung vs. Hochschulprüfung sollen erklärt werden

alle Studierenden sollen ihre SPO einfach verstehen können

 

 

 

 

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