Sammlung von Forderungen als Diskussionsgrundlage für die Überarbeitung der (Studien- und) Prüfungsordnung 2022/2023
Stand: 08.09.2022
Konsolidierte Fassungen von Ordnungen fürs Studium
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/12/forderung-konsolidierte-fassungen-der-ordnungen-fuers-studium
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-28
Lesefassung, muss nicht rechtlich bindend sein
Rahmenordnung statt Musterordnung und studiengangsspezifische Regelungen in getrennter Ordnung
schwarzer Text in Rahmen, blauer Text in einzelne Ordnungen
Klarstellung ob Änderungen der Rahmenordnungen (oder Musterordnungen) auch für bereits nach anderen Ordnungen immatrukulierte Studierende gilt
Änderungen (zur Verbesserung der Studienbedingungen) sollten immer mit Übergangsbestimmung beschlossen werden, sodass sie immer für alle - also auch nach anderen Ordnungen Immatrikulierte - gelten. Bei Verschlechterungen könnte vermutlich auf "Bestandsschutz" geklagt werden.
Modulbeschreibungen als Anlage der SPO
Änderungen von Modulbeschreibungen sollen nicht ohne Einbeziehung der studentischen Interessenvertretung möglich sein und Teil (Anlage) der Studien- und Prüfungsordnung werden
Willkür zur Änderung der Modulbeschreibungen unterbinden
auch bei Hochschulwechsel muss klares Dokument zur Verfügung stehen, in dem Inhalte festgeschrieben sind, für die man immatrikuliert war
Gremienlauf zur Änderung (StuKo) muss gewahrt sein
Lehrende sollten aber auch nicht aus Faulheit vor Gremienlauf ihre Inhalte nicht aktualisieren
Frage: Was ist überhaupt der aktuelle Prozess wie Modulinhalte geändert werden?
Möglichkeit Ablegung 2. W als mündliche Prüfung
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0178
ODER
Ergänzungsprüfung als mündliche Prüfung nach 2. W, die nur mit "bestanden" (4,0)/"nicht bestanden" bewertet wird
Regelung der Hochschule Ostfalia:
"In Wiederholungsprüfungen (FP2) darf die Note „nicht ausreichend“ nur endgültig vergeben werden, nachdem der oder dem zu Prüfenden eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten worden ist. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird von zwei Prüfenden, der oder dem Erstprüfenden und einer oder einem Zweitprüfenden durchgeführt und bewertet (§ 10 Abs. 5 gilt entsprechend). Die Prüfenden bewerten die Gesamtleistung aus ursprünglicher Prüfung und mündlicher Ergänzungsprüfung. Wird die Gesamtleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet (§ 12 Abs. 5 gilt entsprechend), ist die Prüfungsleistung mit der Note „4,0“ bestanden."
Frage: Zahlen? Wie viele Studis fallen wirklich in der 2. W durch wegen unzureichender Leistungen?
Möglichkeit zur Verbesserung von Prüfungsleistungen
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0177
Regelung der Hochschule Ostfalia: Freiversuche für alle Prüfungsleistungen bis zum einschließlich 6. Semester
Reduzierung Maximalzahl von Prüfungsleistungen
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/anzahl-von-pruefungsleistungen-je-semester-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-14
--> max. 10 Prüfungsleistungen (SP, MP, APL, PVL) im Semester, max. 6 im Prüfungsabschnitt
siehe § 4 (4) und (5) PO
PVL sollen ebenso wie APL als Prüfungsleistung zählen
in § 4 (5) PO: nicht nur APL, sondern APL und PVL
APL und PVL sollen (wie SPL) 1mal pro Semester angeboten werden
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0174
auch möglich im zusätzlichen Prüfungsabschnitt zu Beginn des Semesters
Einheitliche Berechnung der Durchschnittsnote
§ 16 PO
in PO der Studiengänge sind zu finden: "linear" oder "linear/gewichtet" oder "gewichtet"
anscheinend wird teilweise nicht nach ECTS-Zahl gewichtet, muss das so?
vereinheitlichen, unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang
Lernwoche vor dem Prüfungsabschnitt
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/9/forderung-fuer-eine-lernwoche-vor-dem-pruefungsabschnitt
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-19
eine Woche bzw. mehrere Tage vor dem regulären Prüfungsabschnitt sollen lehrveranstaltungsfrei sein, um sinnvolle Vorbereitung auf Prüfungen zu ermöglichen
evtl. Kompromiss: Sommer 1 Woche, Winter 3 Tage
Konsultationen zur Prüfungsvorbereitung sollen in der Woche angeboten werden können
freier Tag zwischen regulären Prüfungen
wird schon so gehandhabt, soll aber festgeschrieben werden
fester Prüfungsplan
für alle regulär angebotenen Module soll es im jeweiligen Semester immer denselben Termin geben, besonders für N/W-Prüfungen
bessere Planbarkeit für alle
Entscheidung über Priorisierung für Studis damit leichter
Aufwand zur Prüfungsplanung viel geringer
Prüfende teilweise sowieso nicht zu Prüfungen anwesend
durch die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs kann eine "passende" Festlegung getroffen werden, etwa auch eine Woche "leer" zu lassen
Dauer regulärer Prüfungsabschnitt ändern
Verlängerung auf 4 Wochen?
Frist zur Gewährung eines Termins zur Prüfungseinsicht oder Kopie der Prüfungsakte/
Gewährung der Möglichkeit für einen begründeten Widerspruch
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0175
angelehnt an die Frist für den Widerspruch zum Prüfungsergebnis sollte auch eine Frist zur Gewährung der Prüfungseinsicht, mindestens aber zur Übermittlung der Kopie der eigenen Prüfungsakte existieren
Einsicht laut PO innerhalb von 1 Jahr möglich, aber keine Festschreibung wann die Einsicht nach Antrag erfolgen stattfinden muss
evtl. Wiedereinsetzung der Frist in den vorherigen Stand für den Widerspruch ab Einsicht oder Zusendung der Kopie
Beginn von Prüfungen nach Sonnenaufgang/
Festlegung Tageszeiten für Prüfungsbeginn
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/1s/forderung-fuer-den-beginn-von-pruefungen-nach-dem-sonnenaufgang
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-23
unterschiedliche Regelungen für Sommer und Winter
Arbeitsaufwand 25 Zeitstunden je Leistungspunkt (ECTS)
Forderung (Beschluss): https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/arbeitsaufwand-aka-workload-in-zeitstunden-je-leistungspunkt-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto#section-15
aktuell wird Workload nur über reguläre Evaluation abgefragt, jedoch ohne Berücksichtigung der Prüfungsphase
ist damit nicht realistisch und bildet nicht tatsächliche Belastung der Studierenden ab
Variation auch über Verhältnis von Selbststudium/Präsenzzeit
Abmeldung von Prüfungen bis 1 Tag vor Prüfungsbeginn
bis zum Vortag soll Prüfung abgemeldet werden können, bitte auch digital
Stress mit Arzt (Attest) wird umgangen
Prüferinnen sollen möglichst nicht den Namen der Geprüften kennen
sondern nur die Matrikelnummer
keine Pflicht für Aufschreiben von Name und Matrikelnummer auf Prüfungen
eigentlich sollte das ja auch schon so gehandhabt werden, passiert in der Praxis aber nicht
Aktive Anmeldung zu Prüfungen (Opt-in)
statt Abmeldung wie gerade
Problematiken mit APL
Abgabe APL Prüfungsabschnitt
aktuell: in Woche vor dem Prüfungsabschnitt dürfen nur in Ausnahmefällen APL abgenommen werden
sollen Abgaben auch während oder nach dem Prüfungsabschnitt erfolgen dürfen?
Termine für APL müssen klar sein (auch für Frist zur Abmeldung)
laut PO werden sie zu Beginn der LV bekannt gemacht, die Abmeldungsfrist für Praktika versäumt man aber dennoch oft, wenn man sich nicht direkt in den ersten Tagen ab LV-Beginn abmeldet
Termine müssen einsehbar sein
generell APL anders gestalten
damit nicht Prüfungsordnung geändert werden muss, um in einzelnen Modulen z.B. andere Prüfungsformen ausprobieren zu können
Unterscheidung zwischen semesterbegleitend und zu festem Zeitpunkt abzulegen
sonstiges
Abschlussprüfung vs. Modulprüfung
§ 35 (4) SächsHSFG ist von "Abschlussprüfung" die Rede
in PO von "Modulprüfungen" und "Abschlussprüfung" ist nur der gesamte Abschluss der Studienganges
ergänzende Erklärung zu Ordnungen erarbeiten
Begriffe wie Modulprüfung vs. Abschlussprüfung vs. Hochschulprüfung sollen erklärt werden
alle Studierenden sollen ihre SPO einfach verstehen können