Informationen zum Rundfunkbeitrag
Seit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages im Jahr 2013 gilt für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger: "Eine Wohnung - ein Beitrag".
Auch Studierende sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.
Regelung in Wohngemeinschaften:
Unabhängig davon wie viele Menschen gemeinsam in einer Wohnungen leben beträgt die Höhe des Rundfunkbeitrages 17,50 EUR monatlich (ab April 2015).
Somit muss sich nur eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner anmelden und den gesamten Rundfunkbeitrag für die Wohngemeinschaft zahlen. Alle anderen bereits angemeldeten Bewohnerinnen und Bewohner können sich online vom Rundfunkbeitrag abmelden.
Die gleiche Regelung gilt, wenn volljährige Personen bei ihren Eltern leben, sofern diese den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Regelung in Wohnheimen:
RFzuerkannt wurde. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) pro Monat.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist;
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist;
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Wichtiger Hinweis: Menschen mit Behinderung, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.
weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid:
Neben der Befreiung und Ermäßigung bleibt Dir natürlich das Recht des Widerspruches gegen einen Bescheid offen. Dies ist jedoch ein sehr heikles Thema, da es seit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages im Jahr 2013 fast keine "Schlupflöcher" mehr gibt. An der Stelle bitten wir Dich selbst zu forschen. Soviel sei aber gesagt: Es gab wohl aktuellere Widersprüche, die geltend gemacht werden konnten.