Smartphone, Waschmaschine, Dartscheibe kaputt? Freistaat fördert Reparatur mit bis zu 200€!
Update: Jemand kommt nicht aus der Hefe! Mittlerweile wurde der Start auf Anfang November verschoben.
Ein Elektrogerät, das länger genutzt wird, hat eine bessere Klimabilanz. Das gilt fast immer und ist nur eines von mehreren guten Argumenten dafür, Elektrogeräte vorrangig zu reparieren, statt sie durch Neukauf zu ersetzen.
Der Freistaat Sachsen fördert deshalb ab Oktober 2023 die Reparatur von Elektrogeräten. Wir haben euch die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen:
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Die Förderung beantragen können alle, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie viel Geld kriege ich?
Es werden 50% des Rechnungsbetrages einer Reparatur gefördert, höchstens aber 200 €.
Welche Bedingungen gibt es noch?
- Der Rechnungsbetrag muss mindestens 75 € betragen.
- Das reparierte Gerät muss auf dieser Liste stehen.
- Das Unternehmen, das das Gerät repariert, muss beim Fördermittelgeber gelistet sein! Noch gibt es keinen Link zu einer Liste.
- Im Jahr können nur zwei Reparaturrechnungen eingereicht werden.
- Die Antragstellung muss jeweils bis zum 1. Dezember erfolgt sein.
- Zur Antragstellung kann der Elektronische Personalausweis oder ein Video-Ident-Verfahren verwendet werden.
- Die Reparatur muss nach der Veröffentlichung der Fördermittelrichtlinie (also ab Oktober 2023) erfolgt sein. Falls ihr ein Gerät bis dahin nicht unbedingt braucht, lohnt es sich also, noch ein paar Wochen zu warten!
Viele weitere detaillierte Infos und ein FAQ findet Ihr auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Die offizielle Fördermittelrichtline wird auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht, die die Abwicklung vornehmen wird.