2. Sitzung Referat Finanzen 2021
Wann |
25.02.2021 um 15:00 bis 26.02.2021 um 00:30 |
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Teilnehmer |
Florian Fuhlroth |
Termin übernehmen |
vCal iCal |
Aufwandsentschädigung IV. Quartal 2020
Auf der Grundlage zur Ermittlung des Aufwands gem. AE-O durch den Ausschuss Personelles wird die Prüfung, und die Zuordnung zu den einzelnen Personen vorgenommen.
Die Tabelle "Ermittlung-Aufwand-IV-Quartal-2020" wird dazu fortgeführt. Im Speziellen wird dazu das Tabellenblatt "Zuordnung" angepasst.
Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass der Stellenplan zur Ermittlung von AE überarbeitet werden sollte. Unter anderem wirken z.B. folgende Dinge komisch. Aufgelistetes ist bitte als Beispiel zu verstehen. Insgesamt betreffen folgende Anmerkungen mehrere Stellen. Es geht lediglich um den Grundsatz, welcher zu besprechen wäre.
- Die Stelle zur Haushaltsplanverantwortlichkeit 2021 wurde mit 120 % bewertet. Dabei stellt sich die Frage, weshalb ein erhöhter Aufwand stattgefunden haben soll. Entweder sind 176 kalkulatorische Stunden jährlich zu gering bewertet oder die Ermittlung des Aufwands wurde anders bewertet. Hierbei sollte bereits die Erstellung des Haushalts inbegriffen sein. Immerhin wird hierbei mit ca. 3,3 Std. wöchentlich gerechnet (ohne Abzug von vorlesungsfreier Zeit).
- Zusätzlich kommt es bei der Ermittlung der ersten B-Zeichnung im Referat Finanzen zu der Situation, dass diese lediglich mit 100 % bewertet wurde, obwohl die zweite B-Zeichnung mit 0 % bewertet wurde. Theoretisch müsste der Aufwand der ersten B-Zeichnung über 100 % liegen, da für die A-Zeichnung eine höhere kalkulatorische Stundenzahl angenommen wird. Jedoch ist der Aufwand eines jeden Zeichnungsberechtigten gleich zu bewerten, insofern es nur zwei Personen betrifft. Die Aufteilung der B-Zeichnung sollte parktisch dazu führen, dass der Aufwand tatsächlich auf zwei Personen verteilt wird, daher die geringere "Stundenzahl" der B-Zeichnung.
- Ebenso auffällig ist der Aufwand im Rahmen der Kanzlei. Bei 9 Stellen wird insgesamt 1130 % von 900 % ermittelt. Sicherlich kann hier erhöhter Aufwand vorhanden sein. Dennoch wäre der kalkulatorische Aufwand von insgesamt über 11 Stunden täglich, also ca. 995 Stunden im Quartal zu prüfen. Auch wenn hier generell keine "Begrenzung" der Stellen vorhanden ist, sollte geprüft werden, wie hoch der kalkulatorische zeitliche Aufwand im Rahmen der Kanzlei insgesamt ausfällt.
- Ähnlich fraglich ist, weßhalb das Projekt BuFaK Wiso mit insgesamt 4576 kalkulatorischen Stunden bewertet wurde. Selbst wenn 52 Kalenderwochen als Grundlage dienen, erscheinen 88 Stunden pro Woche zur Erfüllung der Aufgaben als hoch bewertet.
- Generell sollte eine "Neubewertung" der Stellen vorgenommen werden. Hierbei sollte ebenso berücksichtigt werden, ob die kalkulatorischen Stunden für Stellen wie der Kanzlei eine "maximale Begrenzung" erhalten, damit es theoretisch nicht möglich ist, dass der Gesamtaufwand durch immer mehr Personen kalkulatorisch zunimmt, jedoch der tatsächlich zu bewältigende Aufwand "gleich" bleibt.
Der Tabellenkalkulation wurde ein neues Tabellenblatt "Zuordnung_Personen" hinzugefügt.
Nach Prüfung der Ermittlung durch den Ausschuss Personelles, übernimmt das Referat Finanzen unverändert die Beträge.
Die Auszahlung von AE wird ab einem Betrag von 20,00 € vorgenommen.
Das Referat Finanzen übernimmt die Bekanntgabe der Aufwandsentschädigung an die einzelnen Personen.