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Erklärung zur Erstellung des Haushaltes der Studentinnen- und Studentenschaft für das Haushaltsjahr 2018

 

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  • Der Haushaltsplan 2018 soll entsprechend des eigenen Kontenrahmens (angepasster SKR03) strukturiert sein. Damit sollen die Gliederung nach bisherigen Kostenstellen ersetzt werden.
  • Im laufenden Jahr soll in einer ergänzenden Spalte (IST) dann darstellbar sein, wie der Stand zu den Einnahmen und Ausgaben ist, die Spalte SALDO stellt die Ausschöpfung des jeweiligen Postens dar. Diese Informationen zur bereits erfolgten Verwendung (Ausschöpfung) werden (monatlich) der Summen- und Saldenliste der Buchhaltung entnommen.
  • Es bedarf daher einer allgemeinen Übersicht, gegliedert nach den Sachkonten des Kontenrahmens und einer detaillierten Übersicht zu bestimmten einzelnen Sachkonten (z.B. in den einzelnen Referaten sind bestimmte Positionen geplant).
  • Einige wenige Ausnahmen zu den einzelnen Sachkonten müssen beachtet werden. So sind die Kosten das Sachkontos 4960 (Referat Finanzen) aufgeschlüsselt in die Sachkonten 4955 (Agenda Buchhaltungssoftware) und 4970 (Kosten des Geldverkehrs).
  • Alles was 2017 beschlossen wird gehört nicht in den Haushaltsplan 2018. Sachen, die für im Jahr 2017 geschahen, aber erst 2018 beschlossen werden, gehören in den Haushalt 2018. Z.B. AE fürs 4. Quartal werden als Ausgaben prinzipiell im Haushalt 2018 berücksichtigt. Die Auszahlung von Beiträgen an Fachschaftsräte, die noch ausstehen und daher auch erst 2018 augezahlt werden können, sind Bestandteil vom Vermögen zum Beginn des Haushaltsjahres und damit des Haushaltsplanes 2018. Das Vermögen der Fachschafträte, deren Vermögen beim StuRa verwaltet wird, ist nicht Bestandteil der ausgewiesenen noch vorhandenen Geldmitteln.
  • Die bisherige Bezeichnung "Rücklagen" wurde durch "vorhandene Geldmittel" ersetzt.
  • Es ergibt sich eine Änderung der Beitragsordnung. Anpassung des Semesterbeitrages (studentische Selbstverwaltung) von 10 € auf 14 €
  • Es ergibt sich eine Änderung der Finanzordung. Anpassung des Beitrages für die Fachschaftsräte.
  • Es gibt eine Zusammenführung zu allen Schulungen und Konferenzen. Also es gibt in einzelnen Referaten (oder ähnlichen) keine solchen Posten mehr. (Im Übrigen gilt das auch für "Werbemittel". Es soll nicht sein, dass einzelne Referat einzelne Posten für allgemeine Werbung haben.)
  • Bei Schulungen und Konferenzen wird nun zwischen Durchführung und Teilnahme unterschieden. Also es wird bei der Planung strikter zwischen dem Ausrichten eigener Veranstaltungen und dem Besuch bei anderen unterschieden.
  • Es gibt, speziell für die Fachschaftsräte, eine Herausgliederung des wesentlichen Teils zur Absicherung (bzw. besondere Förderung) für die Teilnahme an Bundesfachschaftentagungen. Es soll sichgestellt werden, dass Fachschaftsräte im Bedarfsfall sich auch im Fall von einer "finanziell an die Wand gefahren"en Legislatur zur Bundesfachschaftentagung reisen können. Im Übrigen könnten zur Ausschöpfung der Mittel in der zweiten Jahreshälfte die Teilnahme durch besonders viele Aktive der Fachschftsräte unterstützt werden.
  • Der 2016 pauschal durch Zusammenfassung von optionalen Mitteln erhöhte Betrag für die Fachschafträte soll angemessen (ein wenig) senkend angepasst werden. Anpassung von 1,50 € auf 1,00 € (0,75 € pauschal + 0,25 € für die Sicherung der Teilnahme an Bundesfachschaftentagungen).
  • Auf den (gezielten) Aufbau von Rücklagen, wie es die Finanzordnung vorsehen würde, wird wegen der ohnehin anstehenden Erhöhung des Semesterbeitrages verzichtet.

 

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