1. Sitzung des Bereiches Buchhaltung 2021
Anweisung zu Buchungsvorgängen und damit verbundener Anpassung des Kontenrahmens
Buchungsvorgänge im Zusammenhang zu Lohn-&Gehaltszahlungen sind wie folgt vorzunehmen:
- Die Netto-Gehaltszahlungen getrennt nach Angestellten auf das Konto # 4120 "Gehälter"
- Die Zahlungen zur Lohnsteuer auf das Konto # 4121 "Lohnsteuer"
- Die Zahlungen zu Sozialversicherungsbeiträgen getrennt nach Krankenkassen auf das Konto # 4130 "Gesetzliche soziale Aufwendungen"
- Die Zahlungen zu VWL getrennt nach Angestellten auf das Konto # 4170 "Vermögenswirksame Leistungen"
Eine Trennung der Buchungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ist nicht erforderlich, kann jedoch vorgenommen werden. Es ist jedoch einheitlich zu halten, damit Jahresvergleiche möglich sind.
Folgende Konten sind neu anzulegen oder zu ändern:
- Konto # 4121 mit der Bezeichnung "Lohnsteuer" (Neuanlage)
Begründung:
Bisher erfolgte die Buchung der Lohnsteuer auf dem Konto # 4120.
Bisher erfolgte die Buchung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung auf dem Konto # 4120.
Bisher erfolgte die Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung auf dem Konto # 4130.
Zur besseren Übersicht und zur Vereinfachung der Buchungsvorgänge, werden die Buchungen zukünftig entsprechend der einzelnen Zahlungsvorgänge vorgenommen. (Keine Splittung mehr notwendig.)
Somit bildet das Konto # 4120 zukünftig ausschließlich den Netto-Gehaltsaufwand ab. Das Konto # 4130 bildet zukünftig den vollständigen Aufwand zu Sozialversicherungen ab. Das Konto # 4121 ergänzt zukünftig die Übersicht zu Aufwendungen bzgl. der Lohnsteuerzahlungen.
Der geänderte Kontenrahmen soll bitte durch die Sachbearbeitung Service & Finanzen in der Ownclod und auf der Website des StuRa in Form einer PDF hochgeladen werden. Die Datei soll neben ihrer üblichen Bezeichnung, einen Vermerk/Zusatz zum Änderungsdatum im Dateinamen enthalten. (z.B.: Kontenrahmen SKR 03 angepasst Stand 2021-02-19)