"Neuerung" zur Mitwirkung als eine Art beratendes Mitglied im Präsidium
In Anlehnung an das Konstrukt Kanzlei beim Vorstand, soll es auch Präsidium weitere Mitglieder geben können.
Analog zum Vorstand - also zu den Mitgliedern in der Kanzlei - soll das Präsidium Mitglieder in das Präsidium wählen können. Selbstverständlich sollen die durch das Präsidium "dazugewählten" Mitglieder kein Stimmrecht im Präsidium haben, denn nur das Plenum darf (ordentliche (und damit stimmberechtigte)) Mitglieder im Präsidium wählen.
Analog zum Vorstand - also zu den Mitgliedern in der Kanzlei - sollen die weiteren (beratenden) Mitglieder Aufgaben übernehmen können, die ihnen das Präsidium übergibt. Gern kann das auch als "Kaderschmiede" für kommende (reguläre) Mitglieder im Präsidium verstanden werden.