Abkehr vom restriktiven Umgang beim Zulassen von Anträgen zum Plenum durch das Präsidium
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-12-05
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass alle Anträge, die ansatzweise als Antrag zu erkennen sind, zugelassen werden. Begründungen sind wünschenswert, aber optional. Dies betrifft auch Anträge zu Wahlen.
Begründung zum Antrag
Das Plenum wünscht sich einen Kriterienkatalog nachdem Anträge zugelassen werden oder nicht zugelassen werden. Das Präsidium hat dies bisher in Einzelfallentscheidungen abgewogen. Da das Plenum mit dieser Arbeitsweise aber unzufrieden ist und das Präsidium sich nicht im Stande fühlt, einem restriktiven Katalog auszuarbeiten, wird der andere Weg der völligen Öffnung gegangen. Somit werden alle Anträge zugelassen, die ansatzweise als solche zu erkennen sind. Das Plenum entscheidet dann in der Debatte über die Behandlung und Nichtbehandlung. Bei Kandidaturen könnten ohnehin auch spontan Menschen kandidieren und von denen würde dann auch keine Vorstellung vorliegen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidiums und des Plenums)
Behandlung
6. Sitzung Präsidium 2023/2024
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2023-12-05
Beschlussfähigkeit
2 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 2 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2024-06-09 | 2024-06-09 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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