Schaffung von Handlungsfreiheit für Umsetzung des Projekts "Verbesserung des Fußverkehrs"
Antrag
Antragstellerin
Johann Boxberger
Steffen Viebrock
Antragsdatum
2023-11-06
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, Steffen Viebrock in Angelegenheiten, die das von ihm initiierte Projekt auf Grundlage des § Verbesserung des Fußverkehrs in der KontO betreffen, in Ermangelung eines Vorstandes oder einer zuständigen Referatsleitung das Recht zu erteilen, im Namen des StuRa nach außen kommunizieren zu dürfen, ohne diesbezüglich regelmäßige Rücksprache mit dem Plenum nehmen zu müssen. Dies betrifft insbesondere Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Dezernat Technik, dem Studentenwerk, der Vonovia und Vereinen und Verbänden, die zur inhaltlichen und sachlichen Unterstützung angefragt werden sollen. Die grundsätzliche Berichtspflicht gegenüber dem Plenum bleibt davon unberührt.
Begründung zum Antrag
Mit der Vakanz der Posten des Vorstands sowie der Referatsleitung Hochschulpolitik ist Steffen Viebrock formal handlungsunfähig geworden. Um die Fortsetzung des von ihm initiierten und vom StuRa ohne Gegenrede abgesegneten Projekts zur Verbesserung des Fußverkehrs am Campus nicht zu gefährden, soll Steffen die Möglichkeit gegeben werden, das Projekt selbst nach außen vertreten zu können.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Steffen legt mit der Umsetzung des Projekts entsprechend des Beschlusses der Forderung los. Er dokumentiert seine Tätigkeit und stellt dies in Form von Berichten dem StuRa zur Verfügung.
Anlagen
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Änderungsanträge
Von Antragstellern:
Ersetze Antragstext durch:
Der StuRa möge beschließen, Steffen Viebrock in Angelegenheiten, die das von ihm initiierte Projekt auf Grundlage des § Verbesserung des Fußverkehrs in der KontO betreffen, in Ermangelung eines Vorstandes oder einer zuständigen Referatsleitung die gleichen Rechte zu erteilen, die der Vertretung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften laut der Grundordnung des StuRa zustehen, abgesehen von Entscheidungen über finanzielle Mittel.
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
Antrag zurückgezogen durch den Antragsteller
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, ...
Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name
Unterzeichnung