(kontinuierliche Bereitstellung) Jobticket Angestellte ohne Semesterticket
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-10-25
Antragstext
Der StuRa möge beschließen durch Übernahme vom Zuschuss als Arbeitgeberin den Angestellten den Zugang zum Jobticket zur Verfügung zu stellen, sofern es sich nicht um Student:innen handelt, die einen Pflichtbeitrag für ein Semesterticket zahlen.
Begründung zum Antrag
Das Jobticket bedeutet im Allgemeinen, dass eine Dauerfahrfahrkarte besonders preiswert ist, wenn die Arbeitgeberin einen Zuschuss gewährt. Der Zuschuss ist - verglichen mit der Ersparnis - verhältnismäßig gering.
Der StuRa hat die Absicht die gleichen guten Arbeitsbedingungen anzubieten, wie es beim restlichen öffentlichen Dienst - insbesondere auch unserer Hochschule - üblich ist. Dazu gehört das Jobticket.
Eigentlich ist das unbestritten, jedoch aktuell nicht ordentlich (mit andauernder Wirkung) festgelegt.
Neben dem "normalen" (alt herkömmlichen) Jobticket bei der DVB (was etwa einer Abo-Monatskarte entspricht) gibt es seit dem Deutschlandticket auch diese Art von Jobticket. Letztlich geht es darum, dass Angestellte in den Genuss einer besonders vergünstigen Fahrkarte kommen.
Beim Deutschlandticket als Jobticket bedeutet das aktuell konkret, dass die Angestellte 34,30 € (statt 49 €) zahlen muss. Voraussetzung ist, dass mindestens 12,25 € (ein Viertel vom Gesamtpreis) von der Arbeitgeberin gezahlt wird. (Die Differenz von 2,45 € wird von den Verkehrsbetrieben als Rabatt übernommen.)
Kostenposition im Haushaltsplan
Angestellte
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Beschluss Jobticket (Deutschlandticket) für Angestellte
(Beschluss Antrag Jobticket für Angestellte des StuRa)
Ausgaben pro Angestellte
Deutschlandticket (als Jobticket) je Angestellte je Monat 12,25 €
Anzahl von Angestellte
aktuell (2023-10) höchstens 1 Angestellte
zukünftig (theoretisch, bei 2 Angestellten mit jeweils einer Stelle von 50 % vom Vollzeitäquivalent, die jeweils gerade eingearbeitet werden) höchstens 4 Angestellte
zukünftig (erwartbar) höchstens 2 Angestellte
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches
Hinweis zur Befangenheit: Das einzige Mitglied ist vom Antrag betroffen.
Jo! (Diesen Benefit bieten wohl eigentlich alle "normalen" Arbeitgeberinnen an. Insbesondere alle Körperschaften öffentlichen Rechts unterbreiten allen Angestellten die Option zur Inanspruchnahme des Sonderangebotes. Auch alle Angestellten unserer Hochschule erhalten das Angebot.)
Neben den "Benefit" für einige wenige Angestellte des StuRa, zeigt der Sachverhalt auf, dass es eine Bezuschussung vom Deutschlandticket gibt. Offensichtlich gibt es die Subvention für Menschen, die einen Job haben (und daher anzunehmen ist, dass sie Geld verdienen).
Der Ausschuss Finanzielles sollte mindestens auch eine Stellungnahme abgeben. Es handelt sich um einen (dauerhaften und auch) finanziellen Belang.
Änderungsanträge
-
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
1. außerordentliche Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2023-10-31
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen.
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, durch Übernahme vom Zuschuss als Arbeitgeberin den Angestellten den Zugang zum Jobticket zur Verfügung zu stellen, sofern es sich nicht um Student:innen handelt, die einen Pflichtbeitrag für ein Semesterticket zahlen.
Ausfertigung
2023-11-14
Präsidium
Patrik Lison
Unterzeichnung