Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert! (hmbomt)
Antrag
Antragstellerin
(Assistenz zur Geschäftsführung) Vorstand
Antragsdatum
2024-04-05
Antragstext
Der StuRa möge beschließen allen stimmberechtigten Mitglieder, die im Plenum der Legislatur 2024/2025 gewählt werden, pauschal der Aufwand für die Mitwirkung zu Sitzungen mit 1 k€ (1.000 €) entschädigt werden soll.
Begründung zum Antrag
Diejenigen, die sich Gedanken um die (aktuell leider unzureichende) Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied - also als Mitglied, das sich zur Wahl für die Vertretung anderer Studentinnen gestellt hat und durch diese dann auch "gewählt" wurde - für die kommende Legislatur machen, kommen gelegentlich am Thema Sitzungsgeld vorbei.
Eigentlich hat da kein Mensch Bock drauf, da die Arbeit im StuRa ja ehrenamtlich sein sollte. Ehrenamtlich meint aber auch, dass Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, gar sollte. Anstatt kleiner Beträge, die schon als unangenehm empfunden werden, häufig zu zahlen, soll ein großer Betrag von Anfang an in den Raum gestellt werden.
Praktisch handelt es sich bei 1.000 € bei über 20 Sitzungen im Jahr - also der Dauer einer Legislatur - um weniger als 50 € je Sitzung. (Zur Darstellung der Verhältnismäßigkeit: Das entspricht weniger als 4 Stunden vergleichsweiser Vergütung als SHK.)
Wie lange dauert eine Sitzung (vom Komitee Plenum)? Braucht es Zeit zur Vor- und Nachbereitung? Sollte sich ein Mitglied im Plenum auch in Ausschüssen des StuRa, die zur Vorbereitung von Sitzungen und entsprechenden Beratungen für das Plenum dienen, mitwirkend einbringen?
Besteht die Gefahr, dass der StuRa wegen der Ansage nun mit Kandidaturen und Wahlwerbung für einzelne Personen überhäuft wird? Ja, vielleicht! Der StuRa wird lernen damit umzugehen. Spätestens die die stimmberechtigten Mitglieder der Legislatur 2024/2025 werden das dann können.
… entschädigt werden soll, sofern sie bei mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Plenums anwesend waren.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
MitO (zu fehlender Mitwirkung) anwenden!
Anlagen
§ stimmberechtigte Mitglieder Abs. 2 Nr. MitO
Fehlende Mitwirkung bei einem stimmberechtigten Mitglied ergibt sich aus dem Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit.
(abgelehnter) Beschluss Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert!
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2023-2024/12/antraege/13
Hinweis Assistenz zur Geschäftsführung
fyi: Zur Veranstaltung get to know StuRa Informationsveranstaltung SoSe 2024, die auch per Newsletter (Mail an alle Studentinnen) und per #insta angekündigt wurde, war kein Mensch.
Stellungnahme Referat Finanzen
Das Ref Finanzen hat das Ganze mal durchgerechnet.
tl;dr: Wir können das Ganze bei 24 (und auch 32) stimmberechtigten Mitglieder ohne Erhöhung des Semesterbeitrags finanzieren!
Es gibt insbesondere bei den allgemeinen Kostenpositionen (z.B. Teilnahme/Durchführung Konferenzen, Interessenvertretungen...) im HaPla eine Menge Einsparpotenzial. Kurzum wir können ca. 5.600,00 € dort einsparen, 15.000,00 € bei der Position Dienste für EDV und 5.000,00 € bei allen Referaten zusammen. Das heißt: Wir müssen keine massiven Einschnitte bei den Referaten vornehmen. Wir haben lediglich Posten betrachtet, die in den letzten Jahren schon gar nicht mehr oder nur zu Bruchteilen verwendet wurden und dort errechnet, wie viel Einsparpotenzial besteht.
Die Berechnung der Einsparpotenziale geschah eher "konservativ", das meint, wir könnten mit einem kritischeren Blick durchaus noch mehr Geld "umschichten" und so ggf. 32.000,00 €, ohne Erhöhung des Beitrags, bereitstellen.
In Summe könnten wir 25.600,00 € im HaPla 2025 "umschichten" und als Sitzungsgeld bereitstellen. Das Ref Finanzen empfiehlt, für den Fall des Beschlusses, den Posten "AE (Aufwandsentschädigungen)" in "Aufwandsentschädigungen / Sitzungsgeld" umzubenennen und um 24.000,00 € zu erhöhen und im gleichen Zuge mindestens die vorgeschlagenen Posten zu reduzieren. Grundsätzlich soll die Erstellung des HaPla 2025 deutlich frühzeitiger und umfassender geschehen. Die HaPla-Verantwortlichkeit wird gemeinsam mit den Referaten alle Posten kritisch hinterfragen und idealerweise weitere Einsparpotenziale ermitteln bzw. allgemein die Struktur des HaPla nach längerer Zeit mal wieder den aktuellen Begebenheiten im StuRa entsprechend anpassen.
Für die, die es interessiert, ihr könnt im Pad nachlesen, bei welchen Posten wir Einsparpotenzial gesehen haben:
https://pentapad.c3d2.de/p/Arbeitstreffen_Sitzungsgeld_1
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
13. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2024-04-16
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, dass allen stimmberechtigten Mitglieder, die im Plenum der Legislatur 2024/2025 gewählt werden, pauschal der Aufwand für die Mitwirkung zu Sitzungen mit 1 k€ (1.000 €) entschädigt werden soll.
Ausfertigung
2024-06-09 | 2024-06-09 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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