mat@ nur für den StuRa
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2024-03-06
Antragstext
Der StuRa möge beschließen klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.
Begründung zum Antrag
Der Betrieb des mat@ ist entstanden als bessere Kaffeekasse, um Mitgliedern "Special"-Getränke wie Mate und Co. bereitzustellen. Im Zuge der umfangreichen Wirtschaftsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 kam die Frage auf, ob der mat@ denn ein offener Verkaufspunkt ist für alle Studierenden - und damit eine Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule darstellen würde. Da der mat@ nur von StuRa-Mitgliedern nutzbar ist, weil er in einem abgeschlossenen Büro-Raum des StuRa steht, soll diese Tatsache entsprechend auch in der Ordnung klarer formuliert werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Anlagen
Änderung KontO:
in § Betrieb Getränkeautomat streiche:
"und andere Durstige im A-Gebäude"
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2024-03-19
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.
Ausfertigung
2024-04-03 | 2024-04-03 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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