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Kleinigkeiten zur Verbesserung der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft 2.0

22/23-06-001: Kleinigkeiten zur Verbesserung der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft 2.0

 

Antrag

AntragstellerIn

Kanzlei

Zuständigkeit Projekt Einführung Anstellung von Student:innen

Assistenz der Geschäftsführung

Antragsdatum

2022-03-01

Antragstext

Der StuRa möge beschließen geringfügige Kleinigkeiten zur Verbesserung der Formulierungen der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft vorzunehmen.

Begründung zum Antrag

2022-03 sollen alle Stellen zur Anstellung von Student:innen ab 2022-04 neu besetzt werden.

Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich Kleinigkeiten zur Gestaltung von Reglungen - etwa Details zum Vorlegen von Arbeitsergebnissen -, die sich bei der Erarbeitung und durch Diskussionen ergaben, sollen möglichst gleich angewendet werden können.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

(in die) AnstelleVO bügeln

Anlagen

Streichung der überflüssigen Befristung von einem Jahr

Streiche § Befristung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte Nr. 2

2. bis zu einem Jahr

Da eine Legislatur ebenfalls ein Jahr dauert, ist diese Nennung überflüssig. Außerdem kann für Einarbeitung und Übergabe eine Anstellung für einen zusätzlichen Monat sinnvoll sein. Daher auch die Formulierung von Nr. 1 "Arbeit einer Legislatur" im selbigen Paragraph.

Anpassungen zur Einheitlichkeit wem der Bericht vorzulegen ist

Ersetze in § Dokumentation der Arbeitsleistung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten bei Abs. 4

2Der Vermerk ist in geeigneter Form dem Referat Personal und der Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung vorzulegen.

durch

2Der Vermerk soll in ähnlicher geeigneter Form wie der Vermerk der geleisteten Arbeitszeiten (gemäß Absatz 1 [Vermerk der geleisteten Arbeitszeit] Satz 2 [Art und Weise der Vorlage des Vermerkes der geleisteten Arbeitszeit]) vorzulegen.

Begründung: Bei der letzten Änderung wurde der Modus zum Vorlegen vom Vermerk der geleisteter Arbeitszeit geändert. Jedoch wurde dabei wohl außer Acht gelassen, dass es eine ähnliches Vorlegen vom Vermerk der Arbeitsergebnisse gibt. Das Vorlegen der Vermerke solle nicht an unterschiedlichen - also unabhängig von einander - Absätzen betrachtet werden.

Klarstellung, dass das Vorlegen von (eigenen) Vermerken mit einer Unterschrift (von anderen) quittiert werden muss

Ersetze § Dokumentation der Arbeitsleistung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten Abs. 1 Satz 2

Der Vermerk ist in geeigneter Form dem Referat Personal und der Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung zum Ende eines jeden Monats unverzüglich vorzulegen.

durch

Der Vermerk ist in geeigneter Form dem Referat Personal und der Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung zum Ende eines jeden Monats unverzüglich zur Bestätigung vorzulegen.

.

Anpassungen des Stundenumfangs der einzelnen Stellen

Ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte

jeweils die "Stunden je Woche" mit "Stunden je Monat".

Begründung: Da bei unseren mittelfristigen Verwaltungsangestellten alles den SHK der Hochschule entsprechen soll (§ mittelfristige Anstellung für Verwaltung Abs. 2 Satz 1), wurde ganz richtig der Arbeitsvertrag von der Hochschule als Muster genommen. Darin ist die Arbeitszeit in Stunden je Monat angegeben. Die AnstelleVO muss entsprechend geändert werden.

Ebenso im Teil "kurzfristige Angestellte für besondere Aufgaben", aber nicht im Teil "Teil langfristige Verwaltungsangestellte"!?

Hinzufügen einer kurzfristigen Anstellung für besondere Aufgaben

Füge im Teil "kurzfristige Angestellte für besondere Aufgaben"

§ Zuständigkeit Anwerbung Kandidaturen Hochschulwahlen 2022

 

  1. 1Es wird eine Stelle Zuständigkeit Anwerbung Kandidaturen Hochschulwahlen 2022 geschaffen.
    2Sie dient dem Vorstand für die Anwerbung von Kandidaturen zu den Hochschulwahlen 2022.
  2. Die Stelle soll im Umfang von 10,0 Stunden je Woche von April bis Ablauf Juni bestehen.

hinzu.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Behandlung

13. Sitzung Vorstand 2021/2022
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2022-03-24

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss geringfügige Kleinigkeiten zur Verbesserung der Formulierungen der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft entsprechend der Änderungen der Anlagen vorzunehmen.

Ausfertigung

2022-11-02
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung

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