Anforderungen zur mehrtägigen Einschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2022-10-24
Antragstext
Der StuRa möge beschließen sich kritisch zur Ausführung der Maßnahme der mehrtägigen Beschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz (in den Gebäuden der Hochschule vor Ort) zu positionieren. Die Art und Weise der Verlagerung des Lehrbetriebes von 7 Tagen aus den Gebäuden der Hochschule in die Online-Lehre und in andere reguläre Vorlesungswochen erscheint problematisch. Mindestens die in der Begründung aufgeführten Anforderungen sollten jetzt noch umgesetzt werden.
Begründung zum Antrag
Anderthalb Wochen der Vorlesungszeit (zum Ende des Kalenderjahres 2022 vor der vorlesungsfreien Zeit um Weihnachten) werden - im Unterschied zum sonstigen Semester - online stattfinden. Hintergrund ist der Versuch Energie durch einen eingeschränkten Betrieb der Hochschule einzusparen.
Der StuRa hatte die Maßnahme bereits Ende August gemeinsam mit der Prorektorin Lehre und Studium diskutiert und in einem ersten Meinungsbild positiv beantwortet.
Das Meinungsbild aus der 21. Sitzung des Plenums 2021/2022 lautete wie folgt:
"Meinungsbild 2 (unter allen Stimmberechtigten):
Ist es zumutbar, dass in den KW 50 und 51 die Lehre komplett auf den Online-Betrieb umgestellt werden soll?
Ergebnis: einstimmig positiv 6/0"
Auch zum jetzigen Zeitpunkt halten wir die Entscheidung des Rektorates, die Lehre für einen begrenzten Zeitraum in den digitalen Raum zu verschieben, nicht für einen Fehler. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass das Rektorat - auch auf Nachdruck der Dekanate - sehr frühzeitig mit der Planung dieser Maßnahme begonnen und auch den StuRa aktiv um Positionierung gebeten hatte. Es sollte damit bereits vor Beginn des Semesters eine Planungssicherheit für das gesamte Semester sowohl für die Fakultäten als auch die Studierenden hergestellt werden.
Durch die Anwesenheit der Studierenden bei "ihren Familien" um Weihnachten und dem heruntergefahrenen Betrieb der Hochschule soll nun in der benannten Zeit Energie gespart werden. Die Lehrveranstaltungen sollen online durchgeführt werden.
Hintergrund ist es wohl auch, dass schon einmal eine Aktion zum Energiesparen der Hochschule durchgeführt wurde, um im Zweifelsfall sicherstellen zu können, dass während des Prüfungsabschnittes Prüfungen nicht erstmalig Online durchgeführt werden müssen. Eher zweitrangig wurde der Aspekt einer geringeren Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus vor den Feiertagen benannt.
Eine Beschlussfassung für diese Entscheidung fand im Rektorat (nicht öffentlich) statt, anstatt eine Sitzung des Senates unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen abzuhalten. Auch die Einberufung einer außerordentlichen Senatssitzung während der vorlesungsfreien Zeit wäre für diese Angelegenheit der Studienorganisation denkbar und durchaus angemessen gewesen.
Bei so wesentlichen Eingriffen in den Lehrbetrieb, insbesondere in die Studienorganisation, fordern wir zukünftig eine Entscheidungsfindung im Senat.
In den folgenden Wochen nach Beschlussfassung wurde leider kein Konzept zur Glättung der Arbeitsbelastung erarbeitet, durch die Hochschulleitung oder von ihr Beauftragte. Es wurde auf die herkömmliche
Das eigenverantwortliche Überprüfen der Folgen der Maßnahme - etwa das Verschieben von Terminen und Formen der Prüfungen - sollte Selbstverständlichkeit in der Qualitätssicherung sein. Dies ist nicht erkennbar zentral durch die Hochschulleitung erfolgt. Beim Erkennen der Benachteiligung von Studierenden, insbesondere bei Verletzung derer Rechte, sollte die Hochschulleitung intervenieren können.
Mindestens folgende Probleme sind damit entstanden:
Das Herauslösen von Lehrveranstaltungen, die an der Hochschule durchgeführt werden müssen, etwa Laborpraktika, und deren Verschiebung in andere Wochen des regulären Vorlesungsbetriebs führt zu einer (nennenswerten und problematischen) erhöhten Belastung, insbesondere auch bei den Studierenden.
Die fehlende Möglichkeit zum Besuch der Hochschule sorgt für einen erhöhten Energiebedarf in den regulären Wohnungen derer, die nicht "nach Hause" fahren, da sie ein eigenständiges Leben führen (müssen oder wollen). Nicht alle Studierenden haben das vermeintliche Elternhaus mit Studierstübchen und Raum zur Toleranz, der zur aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen notwendig ist.
Der erhöhte Energiebedarf führt zur Belastung der Studierenden mit Energiekosten, die sie zu tragen haben. Für einige bedeutet das eine (problematische) Mehrbelastung.
Ebenso ergibt sich für die Lehrenden eine erhöhte Belastung. Einige Lehrende werden auf Aufzeichnungen aus den vergangenen Online-Semestern zurückgreifen können. Andere werden Aufwand auf sich nehmen müssen Teile ihrer geplanten Lehre nun anders durchzuführen. Das kann sich negativ auf die Qualität ihrer Lehrveranstaltungen auswirken, besonders wenn keine entsprechende Betreuung und Hilfsangebote zur digitalen Aufbereitung durch die Hochschulverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Vermutlich werden bei mehreren Modulen Veranstaltungen einfach durch Aufgaben zum Selbststudium (als "Hausaufgaben") ersetzt werden oder gar ausfallen und damit das Niveau an Lehrveranstaltungen zur intensiven Vermittlung von Wissen durch Lehrende nicht bereitgestellt werden.
Aus den genannten Gründen stellen wir die folgende Anforderungen an das Rektorat:
- Stellen Sie genügend Lernräume bereit!
A - Klären Sie die Studierenden auf, welche Rechte und Pflichten sich aus der Maßnahme für sie ergeben, insbesondere zum Ablegen von Prüfungsleistungen!
- Ermöglichen Sie rechtssichere Prüfungen!
- Stellen sie Ihre Entscheidungen und Aussagen, insbesondere über die Studienorganisation, transparent dar! Dies schließt die hochschulöffentliche Bekanntgabe aller
Dass die HTW Dresden mit dieser Maßnahme die einzige Hochschule in Sachsen ist, die eine so weitreichend Maßnahme zur Energieeinsparung mit Umstellung des Lehrbetriebs umsetzt, finden wir mutig. Die damit verbundene Symbolkraft der Schließung als öffentliche Einrichtung empfinden wir in der aktuellen Situation als vorbildlich. Bitte erfüllen Sie unsere Anforderungen, um zu zeigen, dass dieser mutige Schritt der Richtige war.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekanntgabe gegenüber dem Rektorat
Verfolgung der Erfüllung unserer Anforderungen
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
5. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
6. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2022-11-15
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss sich kritisch zur Ausführung der Maßnahme der mehrtägigen Beschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz (in den Gebäuden der Hochschule vor Ort) zu positionieren. Die Art und Weise der Verlagerung des Lehrbetriebes von 7 Tagen aus den Gebäuden der Hochschule in die Online-Lehre und in andere reguläre Vorlesungswochen erscheint problematisch. Mindestens die in der Begründung aufgeführten Anforderungen sollten jetzt noch umgesetzt werden.
Ausfertigung
2022-11-16
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler