Verwendung des generischen Femininums
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
10.05.2021
Antragstext
Der StuRa möge beschließen das generische Femininum in Ordnungen und im Schriftverkehr zu verwenden.
Begründung zum Antrag
Mit der Verwendung gendersensibler Bezeichnungen kommt der StuRa gem. §24 Abs. 3 SächsHSFG seinen Pflichten der politischen Bildung nach, erzeugt damit Aufmerksamkeit in den patriarchalen Strukturen unserer Sprache, kritisiert diese, nimmt Position dazu und kommt seiner Vorbildfunktion als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts nach. (übernommen aus Verpflichtung zur Verwendung gendersensibler Sprache)
Das generische Femininum ist der Verwendung der geschlechtsneutralen Bezeichnungen vorzuziehen, da es unkompliziert ist und keine Sonderzeichen benötigt. Außerdem sensibilisiert die Verwendung des generischen Femininums andere (und besonders männliche Personen) dafür, wie häufig die männliche Form (generisches Maskulinum) verwendet wird.
Die Verwendung geschlechtsneutraler Bezeichnungen ist außerdem nicht immer eindeutig (z.B. Lehrende für Professorinnen), existiert nicht (z.B. Rektorin oder (Studien-)Dekanin) oder ist unüblich (z.B. Mitstudierende für Kommilitoninnen). In der Einzahlform verfehlen geschlechtsneutrale Partizipien überdies ihren Sinn, da immer ein Artikel davor gesetzt werden muss, z.B. der/die Studierende.
Der Ausschuss Strukturelles 2021 hat den Wortlaut "geschlechtsneutrale Bezeichnung und sonst das generische Femininum" im Beschluss make clean Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft 2020 (reloaded) großzügig ausgelegt. Daher soll die Verwendung des generischen Femininums, beispielsweise in den Ordnungen des StuRa, hier abschließend legitimiert werden.
Dieser Antrag kann als "Kampfantrag" zum Antrag Änderung Studentinnenrat in Studierendenrat verstanden werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Bezeichnungen in Ordnungen bleiben. Auch im Schriftverkehr wird das generische Femininum verwendet.
Anlagen
https://www.youtube.com/watch?v=QP5CNqdtCzM&t=593s
alle Ordnungen der Studentinnenschaft und des Studentinnenrates
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
7. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2021-05-18
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa lehnte den Antrag ab.
Ausfertigung
2021-05-18
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung