Durchführung einer LAN 2021
Antrag
AntragstellerIn
Bereich Gaming
Antragsdatum
2021-09-28
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, eine LAN-Party für das Wintersemester 2021/2022 mit Ausgaben für bis zu 500 € durchzuführen.
Begründung zum Antrag
Die Lan-Party ist jedes Jahr ein kulturelles bzw. sportliches Ereignis bei dem Student*innen verschiedener Fak. und Studiengänge (Hochschulen) sich in verschiedenen Computerspiele-Genre über ein komplettes Wochenende messen können. Eintrittspreis ist ggü. anderen LAN-Partys sehr moderat und beträgt dieses Jahr VVK=7€ und Abendk. = 10€. Die max. Besucherzahlen beläuft sich auf 80 Gäste. Getränke-verkauf wird es dieses Jahr geben.
Auf Grund der Pandemie und akt. Coronaschutzbestimmungen des Landes Sachsen würden wir eine 2-G-Veranstaltung vorschlagen. Siehe Link zu akt. Verordnung anbei.:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2021-09-21.pdf
Hintergrund ist, dass bei einer 2-G-Veranstaltung generell keine Abstandsregeln oder Maskenpflicht innerhalb des PAB gelten und wir während der Veranstaltung lediglich den Zugang zu den Räumlichkeiten kontrollieren müssen.
Hier Auszug aus der Sächsischen Coronaschutzverordnung:
§ 6a Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G-Optionsmodell) (1) Bei der Öffnung, Inanspruchnahme und dem Betrieb von Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten 1. im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 bis 9 sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich nach Nummer 11 und 2. Großveranstaltungen nach § 10 mit bis zu 5 000 Besucherinnen und Besuchern gleich-zeitig, besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung des Abstandsgebotes sowie keine Beschränkung hinsichtlich der Auslastung der Höchstkapazität, wenn gewährleistet ist, dass bei dem Betrieb, der Veranstaltung oder dem Angebot aus-schließlich Personen anwesend sind, die über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen (2G-Optionsmodell).
Kostenposition im Haushaltsplan
LAN-Party: 300€
200 € (von 600 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Anlagen
Einnahmen | Ausgaben | Bestand | Text | |
Anfangsbestand | 100€ | Wechselgeld | ||
560€ | Eintrittsgelder | |||
100€ | 120€ | Getränke + Cateringbedarf | ||
30€ | Pizza | |||
250€ | Turnierpreise | |||
75€ | Neu- und Ersatzanschaffungen | Ersatz- und Neuanschaffung (Mini-Backöfen) | ||
55€ | Werbekosten | Werbemittel (Referat Öffentlichkeitsarbeit) | ||
Gesamt: | ||||
690€ | 500€ | 100€ | Abschlussbilanz: -15€ |
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
4. Sitzung StuRa 2021/2022
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2021-10-19
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 3 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, eine LAN-Party für das Wintersemester 2021/2022 mit Ausgaben für bis zu 500 € durchzuführen.
Ausfertigung
2021-10-24
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung