Ausrichtung Bufak WiSo und Unvereinbarkeit
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-03-09
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Unvereinbarkeit nach § Mitwirkung Abs. 1 S. 2 (studentischen Mitwirkungsordnung - MitO) im Falle der Ausrichtung der BuFaK WiSo ruhen zu lassen, wenn das der Wille der BuFaK Wiso ist.
Begründung zum Antrag
Die Planung und Durchführung der BuFaK WiSo ist ein Großprojekt des StuRa. Daran werden unzählige Menschen beteiligt sein und die möglichen Komplikationen mit unserer Unvereinbarkeitserklärung liegen auf der Hand. Um das Mitwirken dennoch zu ermöglich soll der StuRa in diesem konkreten Fall darauf verzichten, wenn dies dem Willen der BuFaK WiSo entspricht.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die BuFak WiSo soll dazu befragt werden, und sie soll Stellung beziehen. Geschieht dies nicht, besteht § Mitwirkung Abs. 1 S. 2 (MitO) weiterhin in seiner vollen Pracht.
Anlagen
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-o/mito
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der besonderen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
3. Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 7
keine Behandlung wegen der Absage der Sitzung (aufgrund der Quarantäne wegen COVID-19)
1. außerordentliche Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussdatum
2020-03-25
Beschlussfähigkeit
13 (anwesende Stimmberechtigte) von 22 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 3 |
abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-04-03
Präsidium
Unterzeichnung