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Ausrichtung Bufak WiSo und Unvereinbarkeit

2020-03-06: Ausrichtung der Veranstaltung BuFaK WiSo im Wintersemester 2020/2021 (WiSe 2020)

 

Antrag

AntragstellerIn

Kanzlei

Antragsdatum

2020-03-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Unvereinbarkeit nach § Mitwirkung Abs. 1 S. 2 (studentischen Mitwirkungsordnung - MitO) im Falle der Ausrichtung der BuFaK WiSo ruhen zu lassen, wenn das der Wille der BuFaK Wiso ist.

Begründung zum Antrag

Die Planung und Durchführung der BuFaK WiSo ist ein Großprojekt des StuRa. Daran werden unzählige Menschen beteiligt sein und die möglichen Komplikationen mit unserer Unvereinbarkeitserklärung liegen auf der Hand. Um das Mitwirken dennoch zu ermöglich soll der StuRa in diesem konkreten Fall darauf verzichten, wenn dies dem Willen der BuFaK WiSo entspricht.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die BuFak WiSo soll dazu befragt werden, und sie soll Stellung beziehen. Geschieht dies nicht, besteht § Mitwirkung Abs. 1 S. 2 (MitO) weiterhin in seiner vollen Pracht.

Anlagen

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-o/mito

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der besonderen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 7
keine Behandlung wegen der Absage der Sitzung (aufgrund der Quarantäne wegen COVID-19)

1. außerordentliche Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2020-03-25

Beschlussfähigkeit

13 (anwesende Stimmberechtigte) von 22 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 2
Enthaltung 3

abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-04-03
Präsidium

 

Unterzeichnung

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