Antrag
AntragstellerIn
Vertretung LSR KSS
Antragsdatum
2020-11-07
Antragstext
Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, der geänderten Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR am 07.11.2020 beschlossen - zuzustimmen.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.
Die FinV wurde noch unter den alten Sprecher*innen der KSS beschlossen und konnte auch nicht mit den neuen Sprecher*innen abgestimmt werden. Im Laufe des Jahres ist klar geworden, dass einerseits mehr Geld als sonst zur Verfügung steht, da mehr StuRä der FinV beigetreten sind. Andererseits sollen mehr inhaltliche Veranstaltungen stattfinden, sowie weniger Geld für die Aufwandsentschädigungen ausgegeben werden muss. Da der Topf für Veranstaltungen jetzt schon leer wäre, obwohl erst die Hälfte der Legislatur rum ist und es noch einige Idee oder schon konkrete Planungen gibt besteht akuter Handlungsbedarf. Im Großen und Ganzen geht es darum, dass die Personalkosten und ein wenig auch die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zu Gunsten der Veranstaltungkosten gesenkt werden sollen. Wenn die KSS in der Lage ist mehr inhaltliche Veranstaltungen zu finanzieren und durchzuführen, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Nicht nur die KSS profitiert davon, sondern auch die einzelnen StuRä können an den Veranstaltungen teilnehmen und sich weiterbilden.
Kostenposition im Haushaltsplan
keine
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen Antrag im LSR: Änderung Mittelverwendung FinV
Paul Senf (Sprecher der KSS) stellt den Antrag:
Der LSR möge beschließen die in der Finanzvereinbarung als Anlage II und §8 festgelegte Mittelverwendung wie folgt zu ändern:
Für die Verteilung mit AE
- Aufwandsentschädigungen 40\%
- Öffentlichkeitsarbeit 10\%
- Tagunskosten/Sonstige Aufwendungen 40\%
- Unterstützung überregionaler Bündnisse 2,5\%
- Verwaltungskosten 2,5\%
Die Verteilung ohne AE ist entsprechend der ursprünglichen Finanzvereinbarung 0% für Aufwandsentschädigungen und die Beträge der anderen Posten jeweils prozentual angehoben. Zusätzlich soll der Topf "
Aufwandsentschädigungen"' in "Personalkosten - Kosten für Stellen, Mitarbeiter*innen und Aufwandsentschädigungen der Amtsträger*innen" umbenannt werden.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im LSR Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge durch die Vertretung im LSR)
Behandlung
3. Sitzung Vertretung im Landessprecherinnenrat 2020
Tagesordnungspunkt Zustimmung geänderte Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2020/21
Beschlussdatum
2020-11-07
Beschlussfähigkeit
2 von 2
Ergebnis
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-11-13
Präsidium
Unterzeichnung