Entlastung finanzverantwortliche Person Haushaltsplan 2018
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-10-11
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die finanzverantwortlichen Personen aufgrund des Berichtes der Innenrevision für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Begründung zum Antrag
Da uns mittlerweile der Bericht der Innenrevision vorliegt, soll die finanzverantwortliche Person für den Haushaltsplan 2018 final entlastet werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2020-10-27
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-10-30
Präsidium
Unterzeichnung