Einberufung 3. außerordentliche Sitzung StuRa 2019
Antrag
AntragstellerIn
Präsidium
Antragsdatum
2019-06-27
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zum wichtigen und dringlichen Gegenstand Wahl zur Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft 2019/2020 und anderen wichtigen dringlichen Gegenständen, stattfinden zulassen.
Begründung zum Antrag
Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (mangels eigener Bestimmung zum Verfahren, aber in Anlehnung an die Reglung gemäß § 77 Einberufung Absatz 5 der aktuellen Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 13 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.
Es gibt den wichtigen Gegenstand der Wahl zur Wahlleitung der Studentinnen- und Studentenschaft 2019/2020. Gemäß § 3 Wahlorgane, Zusammensetzung und Aufgaben Absatz 2 wird die Wahlleitung für zum 1. Juli (für ein Jahr) gewählt.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
- Datum: 2. Juli 2019
- Zeit: 18:45 Uhr
- Ort: A105/A106
Gegenstände
Wahl Wahlleitung (Studentinnen- und Studentenschaft) 2019/2020
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
erforderliche Mehrheit
(Verlangen von einem) Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder (mangels eigener Bestimmung zum Verfahren, aber in Anlehnung an die Reglung gemäß § 77 Einberufung Absatz 5 der aktuellen Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags)
Behandlung
Anruf des Präsidium 2019-06-27
Beschlussdatum
2019-06-27
Ergebnis
Abstimmung | ||||
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Name | Rückmeldung am | Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung |
Jochen Schier | 2019-06-27 | X | ||
|
2019-06-27 | X | ||
Maximilian Franke | 2019-06-27 | X | ||
Stephan Rankl | 2019-06-27 | X | ||
… |
Beschluss
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-06-28
Präsidium