Entsprechen von Formalitäten zum Erhalt des Beitrages 2019
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Ausschuss Finanzielles
Antragsdatum
(2019-05-06) 2019-05-13
Antragstext
Der StuRa möge beschließen sprachliche Formulierungen der Beitragsordnung für eine Genehmigung durch das Rektorat sofort anzupassen.
Die Beitragsordnung ist im § 3 Beitragseinzug und -aufteilung anzupassen.
Dazu soll
§ 3 Beitragseinzug und -aufteilung
(1) Den Semesterbeitrag zieht die für die HTW Dresden zuständige Kasse entgeltfrei ein.
(2) 1Die Überweisung der Beiträge gemäß § 4 Abs. 2 erfolgt durch das Dezernat Studienangelegenheiten der HTW Dresden an den StuRa. 2Die Überweisung der Beträge gemäß § 4 Abs. 3 erfolgt entsprechend der Vereinbarung zwischen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) sowie den Studentinnen- und Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden über das Semesterticket, an die DVB AG. 3Die Überweisung der Beträge gemäß § 4 Abs. 3 erfolgt entsprechend der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentinnen- und Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden über das Semesterticket, an die DB Regio AG. 4Die Überweisung der Beiträge gemäß § 4 Abs. 4 erfolgt entsprechend der Vereinbarungen der nextbike GmbH mit den Studentinnen- und Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden.
durch
§ 3 Beitragseinzug und -zahlung
(1) Den Semesterbeitrag zieht die für die HTW Dresden zuständige Kasse entgeltfrei ein.
(2) Die HTW Dresden zahlt die Beiträge der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 4 an den StuRa auf Grundlage der durch das Dezernat Studienangelegenheiten festgestellten Anzahl von Mitgliedern der Studentinnen- und Studentenschaft.
(3) Der StuRa zahlt die Beträge gemäß § 4 Abs. 3 und 4 entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
ersetzt werden.
Begründung zum Antrag
Das Rektorat will die Beitragsordnung nicht genehmigen. Nach Ansicht der Hochschulverwaltung sind gewisse Formulierungen falsch. Im Übrigen sind die Formulierungen seit Jahren so und waren nicht Bestandteil der Änderungen, die dem Rektorat vorgelegt wurden.
Um die nun dringlich werden Unterzeichnung der Verträge zum Semesterticket (ÖPNV und SPNV) nicht zu gefährden wurde blitzschnell auf eine Lösung hingearbeitet.
Durch die Unterstützung der Referentin für Rechtsangelegenheiten und Studienreform unserer HTW Dresden konnten unsinnige Forderungen der Hochschulverwaltung aufgeklärt werden. Für andere Wünsche der Hochschulverwaltung wurden Vorschläge zur Formulierung bereitgestellt.
Bei einer Sitzung des Ausschusses Finanzielles (1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2019) konnten im Zusammenwirken mit der Referentin für Rechtsangelegenheiten und Studienreform unserer HTW Dresden Formulierungen erarbeitet werden, die eine Genehmigung ermöglichen könnten. Im Übrigen beschreiben sie die jahrelange Realitäten nun präziser und "schöner" (kürzer).
Kostenposition im Haushaltsplan
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Der StuRa fertigt (durch das Präsidium) die Beitragsordnung neu aus.
- Der StuRa beantragt (durch die Sprecherinnen und Sprecher) erneut die Genehmigung durch das Rektorat.
- Das Rektorat genehmigt unverzüglich die Beitragsordnung.
- (Der StuRa schließt unverzüglich die Verträge zum Semesterticket (ÖPNV und SPNV).)
- (Im Wintersemester 2019/2020 haben die Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft (weiterhin) das Semesterticket.)
Anlagen
Entwurf für eine Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Beitragsordnung - BO) vom 14. Mai 2019
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
7. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2019-05-14
Beschlussfähigkeit
10 von 13
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-05-17
Präsidium