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Zuordnung Zahlung AE Q IV 2018 im Q II 2019 zum Haushaltsplan 2018

2019-06-05: Zuordnung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen (AE) für das 4. Quartal (Q IV) 2018 im 2. Quartal (Q II) 2019 zum Haushaltsplan 2018

 

Antrag

AntragstellerIn

Florian Fuhlroth ( (Verantwortlicher Haushaltsplan 2019) Referat Finanzen)

Antragsdatum

2018-04-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Zahlungen für die Aufwandsentschädigungen des IV. Quartals 2018 dem Haushaltsplan und somit auch dem Jahresabschluss des Jahres 2018 zuzuordnen.

Begründung zum Antrag

Leider war es dem Referat Finanzen und dem Ausschuss Personelles nicht möglich die Abrechnung fristgerecht zu erstellen. Dies ist unter anderem darin begründet, dass die Umstellung der finanziellen Verwaltung und die entsprechenden Ordnungen zu diesem Thema erst gegen Ende der Legislatur 2018 beschlossen wurden. Daher musste dieser Prozess erstmals angewendet werden, was dazu führte, dass vorab ein entsprechender Stellenplan erarbeitet werden musste. Leider kam unser Angestellter dieser Aufforderung und Arbeitsanweisung nicht und auch nicht zeitnah nach, wodurch dies durch einige Mitglieder des Ausschusses Personelles erfolgen musste. Auch das Referat Finanzen, sowie alle anderen Referate sind mit dieser Vorgehensweise erstmals konfrontiert. Sollte dieser Antrag positiv abgestimmt werden, so stellt dies eine Abweichung von der Finanzordnung dar. Diese beschreibt in § 11, dass Finanzbeschlüsse spätestens nach dem ersten Quartal endgültig nicht mehr umgesetzt werden und verfallen.

Allerdings ist bereits durch das Referat Finanzen, in Hinblick auf die beschriebene Situation, entschieden wurden, dass die Aufwandsentschädigung noch ausbezahlt wird. Es stellt sich hierbei lediglich die Frage ob dies dem Haushaltsjahr 2018 oder dem Haushaltsjahr 2019 zugeordnet wird, um dies im Bericht des Jahresabschlusses auch ordnungsgemäß begründen zu können.

Kostenposition im Haushaltsplan

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Begründung Aufnahme Zuordnung Zahlung AE Q IV 2018 im Q II 2019 zum Haushaltsplan 2018

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

aber auch in Anlehnung an
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)

Behandlung

6. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2019-03-30

Beschlussfähigkeit

10 von 13

Ergebnis

Ja 7
Nein 1
Enthaltung 1

angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

Datum der Ausfertigung
Präsidium

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