Unzulässigkeit Teilnahme Angestellte Sitzungen
Antrag
AntragstellerIn
Referat Personal
Antragsdatum
16.03.2019
Antragstext
Der StuRa möge beschließen in der Geschäftsordnung des StuRas § Sitzungen Absatz 2 folgenden Satz zu ergänzen: "Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen."
Begründung zum Antrag
da es immer noch zu Streit über die Teilnahme von Angestrellten während der Plenums-Sitzungen gibt, sollte dort Klarheit geschaffen werden. Hierzu sollte die StuRa Geschäftordnung klarer formuliert sein. Zwecks Intressenkonflikt, Einflussnahme und auch Arbeitsrechtliche folgen gegenüber den Angestellten. Deswegen wird in der aktuellen StuRa-Geschäftordnung ein zusätzlicher Passus eingefügt der die Verhältnisse klärt..
Der § Sitzungen lautet demnach wie folgt:
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In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.
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1Der StuRa tagt öffentlich. 2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Angestellte dürfen den Sitzungen nicht beiwohnen.
Kostenposition im Haushaltsplan
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Änderungsanträge
Anlagen
Vollständiger Entwurf der angepassten Geschäftsordnung des StuRa
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder
Behandlung
3. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung auf die kommende Sitzung
nicht behandelt (wohl mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung)
Unterzeichnung und Ausfertigung
2019-07-10
Präsidium