Fachschaftsräte
Antrag
AntragstellerIn
Nick Förster
Antragsdatum
19.04.2018
Antragstext
Der StuRa möge den andauernden Beschluss fassen, Fachschaftsräte als ständiges Organ des StuRa beizubehalten und in dieser Legislatur von der Umsetzung und Restrukturierung in "Fachstudienressorts" bzw "Fachausschüsse" abzusehen.
Begründung zum Antrag
Es wurde am 09.01.2018 durch die Sprecher der Legislatur 2017 rechtswidrig eine Grundordnung in Kraft gesetzt, welche unter anderem die Umstrukturierung der Fachschaftsräte in Fachausschüsse vorsah. Seither kursieren die unterschiedlichsten Modelle, teils mit anderen Namensvarianten oder anderen Befugnismodellen, und es wurden mehrere Sitzungen des Ausschusses für Ordnungen abgehalten. In der 5ten Sitzung des StuRa kam es sogar zu dem Umstand, dass die neuerarbeitete Grundordnung des Ausschusses von den eigenen Mitverfassern abgelehnt wurde.
Von seitens des Plenums wurde jedoch bis heute keine finale Aussage darüber getroffen, ob eine entsprechende Neustrukturierung überhaupt gewünscht ist. Es wurden zwar mehrfach entsprechende Ordnungen abgelehnt - ein gemeinsamer Kontext wurde jedoch nicht geschaffen.
Da derzeit neue Ordnungen erarbeitet werden, wo die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise elementar ist, wäre eine zeitnahe und vor allem vorerst endgültige Entscheidung sinnvoll. Dies hat zum einen den Grund, dass die ewig andauernde Diskussion beendet wird und der StuRa sich wieder seinen eigentlichen Aufgaben, vor allem dem inhaltlichen Arbeiten, widmen kann.
Es muss ein Ende finden, dass teilweise dieselben Ordnungen mehrfach erneut ins Plenum gebracht werden - mit selben Inhalt aber unterschiedlichen Formulierungen. Es solle eine gemeinsame endgültige Linie getroffen und somit als ANDAUERND in Krafft gesetzt werden. (Redaktionelle Änderung des Antragstextes durch das Präsidium natürlich erwünscht).
Erwähnt werden muss an dieser Stelle noch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt weder von Seiten der Initiatoren der Fachausschüsse, noch von den zu unterstützenden Sprechern, weder dem Ausschuss für Ordnungen, weder in der Sitzung aller SprecherInnen des StuRa und der Fachschaftsräte, noch im Rektorat eine rechtskonforme Lösung präsentiert werden konnte. Alle Änderungen rufen mindestens das Problem hervor, dass es keine rechtskonforme Wahlordnung geben kann. Dieser Umstand wird im Moment scheinbar billigend in Kauf genommen. Es droht der selbige Zustand wie seit Januar 2018.
In gewissen Punkten muss man sich die Notwendigkeit dieser zu erzwingenden Neustrukturierung vor Augen halten und abwägen, ob eine Änderung auf Biegen und Brechen tatsächlich sinnvoll ist. Ob eine dauerhafte Änderung wegen einer derzeitigen Mangelbesetzung im StuRa sinnhaft ist. Eventuell würde sich die Situation schon ändern, wenn der StuRa sich in seinem Auftreten besser präsentiert. Das Ganze scheint im Moment von allen Seiten ein Experiment zu sein, welcher selbst von den Initiatoren mit „ungewissen Ausgang“ – oder besser treffend „[…] wir erhoffen uns […]“ formuliert wird.
Das diese Entscheidung dringend notwendig ist zeigt sich auch in den Anträgen einiger Referatsleiter. Exemplarisch sei hierfür der folgende Beschluss genannt. Dieser solle wohl als Scherz und Verlustigung des hiesigen Antrages gelten. Leider wird mit solchen Aktionen auch das Plenum involviert, da es nun in der unangenehmen Situation ist, über diese Unsinnigkeit abzustimmen und zwar in einer öffentlichen Sitzung. Dies sind die Umstände, die den StuRa als Kindergarten und Diskussionsverein dastehen lassen und letztendlich auch neue Mitglieder von einer Mitarbeit abhalten.
Man möge hoffen, dass es sich wirklich um einen Scherz handelt, da der Antragssteller ironischer Weise auch noch das Referat „Hochschulpolitik“ ist – es wäre allerdings bezeichnend für die derzeitige Situation, wenn selbst einige Referatsleitungen die Situation nicht mehr durchblicken können.
Das Plenum möge diesen Antrag nun nutzen, um eine endgültige Linie zu schaffen und gemeinsam an einem weiteren Wege zu arbeiten.
Der finale Antragstext solle durch Änderungsanträge im Plenum gefasst werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Sinnhaftigkeit des Ausschusses für Ordnungen sollte überdacht werden - es treffen sich seit Anbeginn stehts die selben Initiatoren, Alternativ sollen zwei exemplarische Grundordnungen ausgearbeitet werden (mit dem Modell FSR und einmal Fachausschüsse) und letztmalig darüber abgestimmt werden.
Anlagen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
Behandlung
6. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 5 - vom Antragsteller zurückgezogen
7. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 4
GO-Antrag auf nicht Behandlung - angenommen
Ergebnis
Beschluss
siehe Antrag
Kostenposition
Unterzeichnung und Ausfertigung
24.09.2019
Präsidium