Aufwandsentschädigung 3. Quartal 2018 SprecherInnen
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
30.10.2018
Beschlussdatum
13.11.2018
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, den bewältigten Aufwand der Aktiven der Sprecherinnen und Sprecher im 3. Quartal 2018 mit 200,00 € zu entschädigen.
Begründung zum Antrag
Die Sprecherinnen und Sprecher ergänzen die folgende Aufschlüsselung:
Tätigkeit | Betrag |
1. Vor- und Nachbereitung Rektoratsgespräche |
1 * 30 € = 30 € |
2. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der SprecherInnen
10. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018 11. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018 12. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018 |
5 * 10 € = 50 € |
3. Sprechzeiten (inkl. Kanzlei) | 20 € |
4. Vor- und Nachbereitung RK | 0 € |
5. Weisungsbefugnis (Kanzlei) | 40 € |
6. Beantwortung Mailverkehr |
60 € |
Gesamt | 200 € |
Kostenposition im Haushaltsplan
[von den Antragsstellenden auszufüllen - bei Unkenntnis Referat Finanzen konsultieren]
Vorschlag zum weiteren Verfahren
-
Anlagen
-
Abstimmung
Behandlung
15. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 8
Ergebnis
letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 7/13
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
26.09.2019
Präsidium